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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Lohnsteuerstatistik 2007: Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2007 (11.2.09)
Rubrik: | Das Bürgerbüro informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bürgerbüro |
Ort: | Gemeinde Oftersheim - Bürgerbüro |

Lohnsteuerkarte
Nach 2004 wird für das Kalenderjahr 2007 wieder eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, auf deren Grundlage die Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen an Lohnsteuer und Einkommenssteuer ermittelt werden. Hierfür ist erforderlich, dass die Lohnsteuerdaten sämtlicher Arbeitnehmer an die Finanzämter übermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Statistik sind maßgebend für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Berechnung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Die Ergebnisse dieser Lohnsteuerstatistik 2007 werden voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2014 für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zugrunde gelegt. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 ist Basis für die Schlüsselzahlen 2009 bis 2011.
Seit dem Jahr 2004 sind alle Arbeitgeber, die eine maschinelle Lohnabrechnung durchführen, verpflichtet, eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung per Datenfernübermittlung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In diesen Fällen bekommt der Arbeitgeber lediglich einen Ausdruck dieser Lohnsteuerbescheinigung.
Die Lohnsteuerkarte hingegen verbleibt beim Arbeitgeber und wird entweder aufbewahrt oder vernichtet. Auf dem beschriebenen Wege erhält die Finanzverwaltung auch die für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik maßgebenden Daten vollständig und in elektronischer Form zur Auswertung.
Da jedoch noch nicht alle Arbeitgeber die Lohnabrechnung maschinell vornehmen, haben auch zu Beginn des vergangenen Jahres 2008 wieder viele Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber zurückerhalten. Lohnsteuerkarten 2007, welche nicht für die Einkommensteuererklärung benötigt werden – das sind insbesondere Arbeitnehmer, die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren oder aufgrund zu niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zahlen mussten – und auch diejenigen, deren Lohnsteuerkarte keine Eintragungen enthält – bitten wir wie in den letzten Jahren zuvor bei der Gemeinde abzugeben. Die Nichtrückgabe jeder Lohnsteuerkarte, an das zuständige Finanzamt, mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner aus.
Geben Sie deshalb Ihre Lohnsteuerkarte, auch wenn kein oder nur ein geringer Lohn darauf vermerkt ist, im Bürgerbüro der Gemeinde Oftersheim im Erdgeschoss des Rathauses, Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim zur Weiterleitung an das Finanzamt ab.
Sie helfen durch die Rückgabe ihrer Lohnsteuerkarte mit, den Gemeindeanteil aus den Steuereinnahmen zu sichern. Vielen Dank.