HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

"Führerschein ab 17" kommt gut an (10.2.09)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Rhein-Neckar-Kreis

Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Zum 1. Januar 2008 hat auch Baden-Württemberg als letztes Bundesland den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" – den sogenannten „Führerschein ab 17" – gestartet.
 
Die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren die Führerscheinprüfung abzulegen, wurde von den Jugendlichen gut angenommen. Bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises gingen im vergangenen Jahr 2.457 Anträge ein und 1.731 Prüfbescheinigungen konnten erteilt werden. Mit dieser Bescheinigung dürfen die Jugendlichen dann bis zu ihrer Volljährigkeit in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Fahrten ins Ausland bleiben allerdings tabu: das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt.

Voraussetzung für die Erteilung des „Führerscheins ab 17" ist, dass die Jugendlichen mindestens eine Begleitperson namentlich benennen. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren ununterbrochen einen deutschen Führerschein der Klasse B oder 3 beziehungsweise einen vergleichbaren Führerschein eines Mitgliedsstaats der EU/EWR besitzen. Außerdem darf die Begleitperson mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein. Eine besondere Einweisung ist für die Begleiter nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird ihnen aber, eine 90-minütige Vorbereitungsveranstaltung an einer Fahrschule zu besuchen.

Ab 16,5 Jahren kann der Antrag gestellt werden, für den das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Wird er genehmigt, steht die Ausbildung in der Fahrschule an. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Gleichzeitig mit dem „Führerschein ab 17" wird der auch der „reguläre" Kartenführerschein beantragt, der dann ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle abgeholt werden kann.

Weitere Infos finden Sie unter dem nachstehenden Link:

www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1519033_l1/index.html