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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2009 (21.1.09)
Rubrik: | Aus dem Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinderat Oftersheim |
Ort: | Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal |

Gemeinderat 2004
Der Gemeinderat startete am vergangenen Dienstag in das neue Sitzungsjahr mit einer eher kleinen öffentlichen Tagesordnung, die hauptsächlich Bebauungsplanthemen zum Inhalt hatte. Der Bebauungsplan „Süd-Ost“ wurde zum 5. Mal geändert und mit einem Satzungsbeschluss des Gemeinderats fand das Änderungsverfahren sein formales Ende. Ein neuer Bebauungsplan ist im Entstehen für das Plangebiet „Am Biegen“. Nach dem formalen Aufstellungsbeschluss im Mai 2007 gab es in letzter Zeit Fortschritte in der Entwurfsplanung, so dass der Gemeinderat nunmehr einen beratungsfähigen Entwurf zur Kenntnis nehmen und einen weiteren Verfahrensabschnitt (öffentliche Auslegung) einleiten konnte. Danach gab es im öffentlichen Sitzungsteil nur noch einen speziellen Tagesordnungspunkt mit der Kenntnisnahme von Spenden, so dass schon bald nach den üblichen Bekanntgaben und Anfrageritualen in die nichtöffentliche Sitzung mit diversen, nicht unwichtigen, zum Teil schwierigen Sachthemen übergeleitet werden konnte. Dass die kleine Tagesordnung zu Jahresbeginn kein Beleg für Arbeitsmangel im Gemeinderat ist, beweist die Notwendigkeit einer Sondersitzung am kommenden Samstag, in der eine ganze Reihe von Problemstellungen (Schul- und Kindergartenentwicklungsplanungen, mittelfristige Finanzplanung, Einzelhandelsgutachten) einer eingehenden Erörterung ohne den üblichen engen Zeitrahmen einer regulären Gemeinderatssitzung bedurfte, um aktuelle Entwicklungen ebenso besser einschätzen, wie Zukunftsplanungen entwerfen zu können. Die Ergebnisse dieser sogenannten „Klausurtagung“ werden/müssen schon bald Grundlage für anstehende auch öffentliche Erörterungen und Beschlussfassungen sein. Nun aber zuerst die wesentlichen Ergebnisse der 1. regulären Gemeinderatssitzung:
Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Süd-Ost“
Während der 1. Offenlage des 5. Änderungsentwurfs für die Ortserweiterung „Süd-Ost“ waren Einwendungen vorgetragen worden, die im Rahmen der Weiterentwicklung des Bebauungsplans im Herbst weitgehend berücksichtigt werden konnten und eine 2. Offenlage im Herbst vergangenen Jahres erforderlich gemacht hatten. Dem Gemeinderat wurden nun erneut eingegangene Anregungen und Einwendungen mit entsprechenden Behandlungs- oder Lösungsvorschlägen zur Kenntnis gegeben, wobei allerdings nicht alle Einwendungen im gewünschten Sinne berücksichtigt oder in den Entwurf eingebracht werden konnten. U. a. ging es um First- und Traufhöhen, um Grenzmauerregelungen und hauptsächlich um die teilweise befürchtete Öffnung des Verbindungsweges zwischen der Gartenstraße und „In den Seegärten“ für den Durchgangsverkehr, wobei hier ein klares Signal des Gemeinderats zu erkennen war, dass dies wie bisher keinesfalls beabsichtigt ist. Der Gemeinderat zeigte sich mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und stimmte in diesem Sinne dem überarbeitenden Entwurfsplan zu und zwar in Form einer Satzung, womit das Verfahren ohne weitere erneute Offenlage als abgeschlossen bezeichnet kann. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung wird der Bebauungsplan demnächst in Kraft treten.
Offenlagebeschluss für Bebauungsplanaufstellung „Am Biegen“
Die schon geraume Zeit brachliegende ehemalige Gärtnereifläche in Bahnhofsnähe soll nach den Absichten des Eigentümers für Wohnbauzwecke umgenutzt werden und somit führte eine entsprechende Bauvoranfrage bereits im Jahr 2007 zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Erschließung und der städtebaulichen Ordnung. Nach Bebauungsplaneinleitung im Mai 2007 fand eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Bürgerbeteiligung statt, aus der sich allerdings keine Äußerungen, Anregungen oder Wünsche ergaben. Dem Gemeinderat wurde nun nach weiteren Beratungen und Erörterungen mit den betroffenen Eigentümern ein Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften präsentiert, der folgende wesentliche Regelungen beinhaltet und Grundlage eines offiziellen Auslegungsverfahrens sein wird.
- Neuerschließung der Flächen erfolgt über eine als Mischverkehrsfläche gestaltete Anliegerstraße mit Anbindung an die „Bachstraße“ und „Am Biegen“.
- Einschränkung der Art der baulichen Nutzung auf Wohngebiets typische Kernnutzungen.
- Die Lärmvorbelastung und die quartiertypischen Nutzungsmischung werden berücksichtigt dahingehend, dass nicht störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe zulässig sind.
- Der überbaubare Bereich wird mit Baugrenzen unter Einbeziehung von konkreten Eigentümerwünschen verbindlich definiert und auf ein moderates Maß beschränkt.
- Beschränkung der zulässigen Wohneinheiten auf 2 Wohnungen pro Gebäude auf ca. 17 neuen Bauplätzen.
- Die Festsetzung der Gebäudehöhen orientiert sich am ortstypischen Maß im Wohngebiet „Nord-West“ und in der Mannheimer Straße.
- Ermöglichung einer variablen Bebauung mit Doppel- oder Einzelhäusern.
- Verkehrliche Erschließung der Grundstücke überwiegend von Norden im Interesse der ruhigen Gartenbereiche im Süd- bzw. Süd-Westbereich.
In der folgenden Aussprache zum Bebauungsplanentwurf war zunächst von einer sinnvollen baulichen Ergänzung der Wohnbebauung die Rede, die nun auch im Einvernehmen mit dem Eigentümer in konkretere Formen im Rahmen der notwendigen Verfahrensschritte gelenkt werden muss. Gegenstand der Erörterungen und Aussprache waren u. a. die Verkehrserschließungs- und Parksituation, auch in Verbindung mit dem Bahnhofareal (Park-and-Ride-Platzangebote und Konkurrenzverhältnisse zum neuen Wohngebiet). Hier konnte informiert werden über Absichten und Überlegungen, durch Umnutzung eines vorhandenen Gemeindegrundstücks auch bei den Park-and-Ride-Gegebenheiten Konfliktsituationen zu vermeiden. Ein beachtlicher Diskussionspunkt war die verkehrstechnische Erschließung des Gebiets und hier die Sorge um Entwässerungsprobleme vor allem bei Starkregen bedingt durch vorhandene problematische Höhenunterschiede und der Gefahr von Wasserrückständen in der Entwässerung. Die Verwaltung konnte angemessen und akzeptabel darlegen, dass im jetzigen Entwurfsstadium definitiv keine Festlegungen mit entsprechenden Nachteilen getroffen sind und die befürchteten Probleme lösbar bzw. vermeidbar sind im weiteren Verfahren. Insbesondere die Nahverkehrssituation bei den Park-and-Ride-Angeboten sei ausreichend in den Überlegungen berücksichtigt und würde zu gegebener Zeit im Zusammenhang mit der Bahnhofumgestaltung einer verantwortbaren Lösung zugeführt. Dieser Informations- und Beratungsstand ermöglichte schließlich einvernehmlich die Beschlussfassung über den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, der nun im Rahmen eines weiteren Verfahrensabschnittes öffentlich auszulegen ist und der weiteren Beratung und Entwicklung mit den Beteiligten und Betroffenen bedarf.
Kenntnisnahme von Spendenannahmen
Sämtliche Spendenannahmen durch Bürgermeister und Verwaltung stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats gemäß einer entsprechenden Richtlinie des Gemeinderats. Aktuell wurden folgende Spenden zustimmend zur Kenntnis genommen: Volksbank Kur- u. Rheinpfalz, 1.300 € (Projekt Kindernotinsel Oftersheim, Sparkasse Heidelberg, 300 €, (Anschaffungen Freiwillige Feuerwehr) und 500 € (Soziale Zwecke), Fa. Hensel Fahrzeugbau GmbH, 50 € (Anschaffungen Freiwillige Feuerwehr), Dr. Hans Heinz Hohn, 250 € (Soziale Zwecke) und Herr Horst Färber, 300 € (Musik im Park).
Anfragen
Die Anfragen aus den Reihen der Gemeinderäte betrafen folgende Themen:
Gemeinderat Geiß: Fehlschaltung bzw. technischer Defekt bei Fußgängerampel L 544/Hebelstraße (Fehlerbehebung ist umgehend zugesagt).
Gemeinderat Gieser: Streuung Oberfeldweg bei Blitzeissituationen (keine rechtliche relevanten Versäumnisse des Gemeindepersonals auf Grund Streusatzung gegeben; notwendige begründbare Einschränkungen im Außenbereich sind hinzunehmen und verantwortbar).
Gemeinderat Kerschgens: Praxis der Ausgabe von Anwohnerparkscheinen entlang der Mannheimer Straße wird von Bürgern kritisch hinterfragt (Genehmigungspraxis der Verwaltung wird erklärt, wobei die notwendige differenzierte Betrachtungs- und Vorgehensweise der Verwaltung akzeptiert wird).