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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.03.2002 (20.3.02)
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Unter Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Oskar Jahn tagte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag in öffentlicher Sitzung mit einer relativ kleinen Tagesordnung, die spektakuläre bzw. bedeutende Beratungsthemen nicht beinhaltete. Dennoch war das Besucherinteresse ungebrochen. Nach der Zustimmung zu einer geringfügigen Gemarkungsgrenzverlegung zwischen Schwetzingen und Oftersheim war ein Beschluss zur kleinflächigen Erweiterung des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Gemeiner Seeacker- Erweiterung“ erforderlich. Erwartungsgemäß nicht ganz ohne Meinungsverschiedenheiten verlief die Diskussion über die Sperrung der B 291 anlässlich des Formel 1 Gran Prix im Juli diesen Jahres. Ein weiterer Beratungspunkt betraf die Jagdgenossenschaft Oftersheim bzw. die dafür notwendige Genossenschaftsversammlung und die Bereitschaftserklärung der Gemeinde zur Verwaltung der Genossenschaft wie bisher in Gemeinderegie. Aus Zeitgründen nachgeschoben bzw. inoffiziell behandelt wurde zum Schluss der Sitzung noch eine Planungsangelegenheit der Nachbarstadt Schwetzingen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens. Die Beratungsergebnisse können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Gemarkungsgrenzverlegung Schwetzingen – Oftersheim
Die Umlegung und Erschließung des „Wohn- und Gewebegebiets Nord-West“ legt auch eine Grundstücks- und Gemarkungsgrenzbereinigung zwischen Schwetzingen und Oftersheim nahe. Im Bereich „Hoher Weg“ auf Oftersheimer Seite und „Königsäcker“ auf Schwetzinger Seite verläuft die Gemarkungsgrenze weder mit den örtlichen Gegebenheiten noch mit den derzeitigen Eigentumsverhältnissen im Einklang. Die beiden betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt bzw. der Gemeinde, so dass sich der neue Gemarkungsgrenzverlauf problemlos an den derzeitigen Eigentumsverhältnissen orientieren kann im Interesse geordneter Grundstücks- und Gemarkungsgrenzverhältnisse. Die Beschlussfassung war reine Formsache und erfolgte erwartungsgemäß einstimmig.
Erweiterung des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Gemeiner Seeacker“
Bei der Abgrenzung des seit 1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kleingartengebiet Gemeiner Seeacker“ wurde der Geltungsbereich damals zu eng gezogen, weil er sich orientierte am privaten Bedarf der betroffenen Eigentümer. Eine anschließende kleine Gebietsfläche im Eigentum des Landes wurde inzwischen privatisiert und der neue Eigentümer wünscht nun ebenfalls eine kleingärtnerische Nutzung mit einem Gartenhaus. Der Technische Ausschuss hatte diesem Begehren bereits zugestimmt, trotzdem versagte das Landratsamt vorläufig eine Genehmigung mit der Begründung, diese setze einen geänderten oder erweiterten Bebauungsplan voraus. Auch der Gemeinderat hatte keine Mühe mit dieser Änderung und trug dem Nutzungs- bzw. Bauwunsch des Eigentümer dadurch Rechnung, dass er einen formalen Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahren inklusive weiterer Verfahrensschritte fasste.
Sperrung der B 291 anlässlich des Formel- Grand- Prix im Juli
Die Hockenheimring GmbH beantragte auch in diesem Jahr beim Landratsamt die Sperrung der B 291 zwischen Oftersheim und Walldorf für die Dauer der Formel-1-Veranstaltung für den Straßenverkehr. Gleichzeitig soll die B 291 als Zufahrt zu den Parkräumen im Bereich der Ostkurve und als Parkraum für die Veranstaltungsbesucher (Tagesparkplatz) genutzt werden. Die Sperrung ist vom 26.07.2002 (5 Uhr) bis 28.07. 2002 (20 Uhr) vorgesehen. Der Gemeinderat hatte auf Bitte des Landratsamtes hierzu Stellung zu nehmen und dabei zu berücksichtigen, dass bereits in den Vorjahren mehrheitlich dem Wunsch auf Straßensperrung entsprochen wurde. Bedingung war jedoch stets, dass die Zufahrt zur Hardtwaldsiedlung sowie zu den öffentlichen Einrichtungen bzw. US-Einrichtungen gewährleistet ist.
Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Aussprache dem Antrag auf Straßensperrung auch diesmal zu, erwartungsgemäß aber nicht einstimmig sondern mit einer Stimmenmehrheit von 13 zu 7 Stimmen. Während CDU, FDP und Dr. Wendland (FDP) trotz gewisser Vorbehalte aus Solidarität der Nachbarstadt gegenüber einer erneuten Straßensperrung zustimmten, betonten die SPD-Gemeinderäte und Frau Hartmann (Grüne) ihre unverändert ablehnende Haltung in dieser Sache, unter anderem wegen sich verstärkender Nachteile aus Oftersheimer Interessenlage. Das Vorgehen der Stadt Hockenheim wurde als bedenklich bezeichnet und mit der Erwartung verbunden, dass die Problemlösungen auf der dortigen Gemarkung erfolgen.
Nach dem mehrheitlich gefassten Beschluss des Gemeinderats dürfe die Sperrung jedoch nur unter den bisherigen Auflagen erfolgen, die die Zufahrten zu den genannten Bereichen und Einrichtungen sicherstellen müssen. Außerdem solle die Auflage gelten, dass die gewünschte Sondernutzung nur Tagesparkern erlaubt sei bzw. das in den vergangenen Jahren festgestellte Dauerparken durch Beschilderungen und Kontrollen verhindert werde.
Zwangsläufig war dann in der Aussprache auch der Fluglärm beim Formel-1-Rennen Diskussionsstoff. Bürgermeisterstellvertreter Jahn informierte das Gremium über diesbezüglichen Bemühungen der Gemeinde folgendermaßen:
In einem Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten der Ring GmbH wurden die unangenehmen Begleiterscheinungen insbesondere im letzten Jahr erörtert. Dabei wurde der Gemeinde versichert, dass man durch engere Absprachen mit Forst und Polizei das Dauerparker- und Fluchtwegeproblem in den Griff bekommen möchte. Bezüglich des Hubschrauberlärms laufen derzeit Verhandlungen mit allen beteiligten Behörden sowie Fluggesellschaften mit dem Ziel, das Überfliegen von Wohngebieten zu vermeiden und die Anzahl der Flüge zu verringern. Südlich des Rings wird ein neuer Hubschrauberlandeplatz angelegt und neue Einflugschneisen der Autobahn bzw. dem Rhein entlang sollen die Wohngebiete möglichst verschonen. Die Gemeinde werde nach Abschluss der Verhandlungen umgehend Detailinformationen erhalten.
Jagdgenossenschaft- Aufstellung einer Genossenschaftssatzung und Verwaltung durch die Gemeinde
Aufgrund einer Änderung des Landesjagdgesetzes wird nun auch in Baden-Württemberg als letztem Bundesland vorgeschrieben, dass die nach Bundesjagdgesetz bestehende Jagdgenossenschaft eine Satzung aufzustellen hat. Dies muss in einer Jagdversammlung geschehen, die auf der Grundlage eines neu zu erstellenden Jagdkatasters einzuberufen ist. Dieses Jagdkataster liegt nun vor, sodass demnächst die Versammlung stattfinden und dabei die notwendige Satzung beschlossen werden kann. Aus dem Bundesjagdgesetz ergab sich bisher die Zuständigkeit der Gemeinde bzw. des Gemeinderats für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft. In Baden-Württemberg zeichnet sich derzeit deutlich ab, dass auch in Zukunft nur wenige selbstverwaltete Jagdgenossenschaften und überwiegend Jagdgenossenschaften mit gemeindlicher Verwaltung gegründet werden. Auch der Gemeindetag empfiehlt eine solche Vorgehensweise in seiner Mustersatzung. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von diesen Vorgängen und fasste die notwendigen Beschlüsse wie folgt:
1. Der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat wird zugestimmt, wobei diese Aufgaben auf den Bürgermeister delegiert werden.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Jagdgenossenschaftsversammlung mit Termin 29.04.2002 einzuberufen und die Versammlungsleitung zu übernehmen.
3. Die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes gemeinsam mit dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde erfolgt nur unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung der Gemeinde übertragen ist.
Anhörung zu einem Bebauungsplanverfahren der Nachbarstadt Schwetzingen
Aus formalen Gründen außerhalb der Tagesordnung bzw. inoffiziell wurde der Gemeinderat über das Planungsgebiet „Zündholz II“ der Nachbarstadt Schwetzingen informiert. Oftersheim war als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten worden. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis, dass eine Teilfläche dieses Bebauungsplangebiets von einem Gewerbegebiet in ein Sondergebiet umgestuft werden soll. Der Gemeinderat hatte hierzu bereits im Flächennutzungsplanverfahren eine positive Beurteilung abgegeben und war nun mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise derart einverstanden, dass auf eine offizielle Beschlussfassung bzw. Stellungnahme verzichtet wird.