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Allergierisiko durch Ambrosiapflanze (29.8.08)
Rubrik: | Das Umweltamt informiert |
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ambrosiapflanze
Die Entfernung der Ambrosia-Pflanze ist nicht einfach. Die Pflanze sollte möglichst einschließlich der Wurzeln vor der Blüte herausgezogen werden. Ist dies bei großen Beständen z.B. an Randstreifen und Böschungen von Straßen, Schienenwegen oder Autobahnen nicht möglich, muss die Pflanze – ganz gleich in welcher Wachstumsphase sie sich befindet – möglichst tief abgemäht werden. Da die Pflanzen nach der Mahd meist wieder nachwachsen, ist das Mähen zu wiederholen. Weibliche Blüten sollten möglichst nicht zur Samenreife (im Herbst) gelangen. Der Erfolg der Maßnahme ist unbedingt zu kontrollieren, gegebenenfalls ist eine weitere Bekämpfungsmaßnahme vorzunehmen.
Ganz wichtig ist, dass man die Pflanze nicht mit bloßen Händen anfasst, da schon die Berührung der Blätter zu Hautreizungen und damit zu einer Sensibilisierung führen kann. Erst nach 20 bis 30 Minuten kann es zu Rötungen und Juckreiz kommen. Daher die Pflanze mit ausreichend langen, dichten Handschuhen anfassen. Ausgerissene Ambrosiapflanzen müssen in verschlossenen Plastiktüten und über den Restmüll beseitigt werden. Auf gar keinen Fall dürfen die Pflanzen auf den Kompost oder über den Grünschnitt (Häckselplatz) entsorgt werden. Ein Auskeimen der vorhandenen Samen sollte verhindert werden.
Auch in Oftersheim wurde die Ambrosia-Pflanze schon gesichtet. Um wirksame Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten, sollte das Vorkommen von Ambrosiabeständen möglichst umfassend bekannt sein. Das Land Baden-Württemberg will deshalb alle identifizierten Bestände dokumentieren und kartieren.
Bei kleineren Beständen sollte die Pflanze wie oben beschrieben entfernt werden, größere Bestände sollten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Herrn Dr. Harlad Gebhardt, Tel.: 0721/5600-1222, Fax: 0721/5600-1541, E-Mail: Harald.Gebhardt@lubw.bwl.de, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe gemeldet werden.