HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Urlaubszeit - Reisezeit (16.7.08)
Rubrik: | Das Bürgerbüro informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bürgerbüro |

Hinweise zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Kurz vor Antritt von Ferienreisen stellen Urlauber häufig fest, dass sie keine gültigen Ausweispapiere mehr besitzen bzw. die Gültigkeitsdauer dieser Dokumente nicht mehr ausreicht. Es wird deshalb um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
- Pässe und Personalausweise können nicht mehr verlängert werden.
- Bei der Beantragung eines endgültigen Ausweises muss zurzeit bei der Bundesdruckerei mit einer Bearbeitungsdauer von vier Wochen mindestens gerechnet werden.
- Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Bundespersonalausweises in der Regel sofort möglich.
- Die Beantragung eines Express-Reisepasses (Gebührenzuschlag) ist möglich.
Die Antragstellung muss in jedem Fall persönlich bei der Pass- bzw. Ausweisbehörde erfolgen, bei welcher der deutsche Antragsteller mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Folgende Unterlagen sind dabei mitzubringen:
- Reisepass:
1 aktuelles biometrisches Passbild mit Halbprofil, mindestens 35 x 45 mm, bisheriger Pass oder Geburtsurkunde. Gebühr: 37,50 € bis zum 24. Lebensjahr, 59,-- € ab dem 24. Lebensjahr.
Express-Pass: Eilgebühr zusätzlich 32,-- € zur Grundgebühr !
Lieferung innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen.
- Kinderreisepass als Passersatz für Personen unter 12 Jahren: Geburtsurkunde bzw. bisheriger Kinderausweis; ab der Ausstellung wird ein biometrisches Passbild benötigt. Gebühr für Kinderreisepass: 13,-- €
- Bundespersonalausweis:
1 aktuelles Passbild, bisheriger Ausweis/Pass oder Geburtsurkunde.
Gebühr 8,-- €.
- Die Beantragung des ersten Personalausweises ist gebührenfrei!
- vorläufiger Personalausweis (gültig drei Monate)
Antragstellung in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Ausweises:
1 aktuelles Passbild; bisheriger Ausweis; Gebühr: 8,-- €
Der Personalausweis kann frühestens einen Monat vor Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU kann nur die jeweilige Vertretung des Urlaubslandes in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich Auskunft geben, welche Ausweispapiere erforderlich sind. Ausführliche Auskünfte können hierzu vom Auswärtigen Amt im Internet unter www.auswaertiges–amt.de abgerufen werden.
Ihr Bürgerbüro