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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.02.2008 (20.2.08)
Rubrik: | Aus dem Gemeinderat |
Herausgeber: | Gemeinderat Oftersheim |
Ort: | Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal |
Anlagen:
Im Mittelpunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag stand die Verabschiedung des Haushaltsplans 2008 nach intensiver mehrmaliger Vorberatung im Verwaltungsausschuss, die bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit ersten Bestandsaufnahmen und der Erörterung von Eckdaten begann. Nun war es einvernehmlich möglich, den Etat mit einem Gesamtvolumen von 24.342.800 € (Verwaltungshaushalt 19.911.000 €, Vermögenshaushalt 4.431.800 €) auf den Weg zu bringen sowie andere mehr oder weniger formale Haushaltsbeschlüsse auch über die Bildung von Haushaltsresten zur Mittelübertragung aus dem Jahr 2007 zu fassen. Die Etat-Verabschiedung war traditionell die Stunde des Gemeinderats, in der nach Berichterstattung der Verwaltung die Fraktionen das Wort hatten für umfassende finanzielle und kommunalpolitische Standortbestimmungen auch mittelfristiger Art. Weitere Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil betrafen den Aufstellungsbeschluss für eine geringfügige Änderung des Bebauungsplans Nord-West sowie die Zustimmung zum mühsam erarbeiteten Vergleichsvorschlag für notwendige Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen am Straßenbelag der Mannheimer Straße und der Eichendorffstraße. Die Gemeinderatssitzung war außerordentlich gut besucht und dafür sorgte in erster Linie eine stattliche Anzahl von Anwohnern aus dem Wohngebiet Nord-West, die sich zu einer Protestaktion mit Unterschriftenliste gezwungen sah aufgrund von angeblich unbefriedigenden Bebauungsplanregelungen bezüglich der Trennwände zu Nachbargrundstücken. Die wesentlichen Beratungsergebnisse in der nachfolgenden Zusammenfassung:
Haushaltsplanverabschiedung 2008
Finanzsituation der Gemeinde Oftersheim
Nach 2006 und 2007 wird es der Gemeinde Oftersheim auch in 2008 möglich sein, ihren laufenden Haushalt auszugleichen. Dies ist ausschließlich auf die aktuell günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die im Rahmen des Finanzausgleiches und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mittelbar der Gemeinde zugute kommen, zurückzuführen. Über diese Situation kann sich die Gemeinde sehr glücklich schätzen, da der Ausgabendruck weiterhin enorm ist.
Im Bereich des Verwaltungshaushaltes fallen Kostensteigerungen gegenüber den Vorjahren ins Gewicht. Neben den Steigerungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung (u. a. Neuausschreibung Stromlieferung, Gaskostensteigerung), den Kreditbedienungskosten (Neuaufnahme eines Kredites in H. v. 1.240.000 €) und den Personalkosten (insb. erwartete Tariferhöhungen) ist dabei der Bereich der Kinderbetreuung von starken Ausgabensteigerungen betroffen. Neben den Ausgaben für den Betrieb der Ganztagesschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Theodor-Heuss-Schule wird seit Ende 2007 eine weitere Krippengruppe im Peter-Gieser-Kindergarten angeboten. Darüber hinaus soll ab Oktober/November 2008 der Kindergarten Lebenshilfe in Betrieb gehen. Neben den einmaligen Investitionskosten von rd. 1,1 Millionen € werden erhebliche laufende Mehraufwendungen zu bewältigen sein, die sich ab 2009 (dann Ganzjahresbetrieb) auf über 300 T€ pro Jahr summieren werden. Um diese erheblichen Ausgabensteigerungen zumindest zu einem Teil aus eigener Kraft gegen zu finanzieren, hat sich der Gemeinderat nach umfassenden Diskussionen dazu entschlossen, die Grund- sowie die Gewerbesteuerhebesätze anzupassen. Um die Leistungskraft zu verbessern, aber auch um in den zukünftigen Jahren den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen, waren daher die Erhöhungen, auch wenn sie schwer fielen, unabdingbar. Trotzdem bleibt Oftersheim bei Gebühren und Steuerbelastungen noch immer eine der günstigsten Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises.
Dem Ausblick auf die Folgejahre bzw. der mittelfristigen Finanzplanung war zu entnehmen, dass Oftersheim bis 2011 aus eigenen Mitteln die Investitionen bestreiten kann. Voraussetzung hierfür ist eine anhaltend gute konjunkturelle Lage. Sofern aber eine Eintrübung der Konjunktur erfolgt, werden jedoch erhebliche Probleme befürchtet, die geplanten Investitionen aus eigener Kraft finanzieren zu können, denn in 2001 wird nach aktuellem Stand die Rücklage nahezu auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag abgeschmolzen sein. Daher wird es auch weiterhin notwendig sein, wünschenswerte Ausgabenpositionen auf ihre zwingende Notwendigkeit hin zu untersuchen und diese in eine vertretbare zeitliche Reihenfolge zu klassifizieren, die ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglicht.
Der Haushaltsplan stand vor seiner einstimmigen Verabschiedung traditionell im Mittelpunkt der Betrachtungen und finanzpolitischen Einschätzungen und Standortbestimmungen der Fraktionen und Parteien. Zuvor erläuterte Bürgermeister Helmut Baust ausführlich die Eckdaten des Etats 2008.
Erstmals in diesem Jahr war im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts 2008 auch ein Beschluss zur Abwasserbeseitigung und zur Bestätigung der Grundlagen der Gebührenberechnung offiziell vom Gemeinderat zu fassen. In 2007 wurde bei einem Abwasserpreis von 2,40 € je Kubikmeter beschlossen, eine kostendeckende Gebühr zu erheben. Nach der vorliegenden aktuellen Gebührenkalkulation für 2008 sah der Gemeinderat einvernehmlich keine Notwendigkeit in diesem Bereich für eine Gebührenerhöhung.
Bildung von Haushaltsresten 2007
Im Zusammenhang mit der Haushaltsverabschiedung ergaben sich beim nachfolgenden Tagesordnungspunkt Notwendigkeiten, Haushaltsansätze 2007, die wegen noch nicht abgeschlossener Maßnahmen nur teilweise oder noch nicht in Anspruch genommen wurden, ins neue Haushaltsjahr zu übertragen. Es wurde bei den Einnahmen HH-Mittel von 175.500 € und bei den Ausgaben in Gesamthöhe von 2.781.500 € Haushaltsstellen (insbesondere Erschließungsmaßnahmen Nord-West) übertragen.
Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplans "Wohngebiet Nord-West" (Heinrich-Heine-Straße Flst.Nr. 6488 und 6488/1)
Das Baugrundstück Flst.Nr. 6488 (Heinrich-Heine-Straße) innerhalb des Bebauungsplanes Wohngebiet Nord-West ist als ein Eckgrundstück sinnvoll zu teilen und auf zwei Grundstücken ohne zusätzlichen Erschließungsaufwand zu bebauen. Eine zu erwartende zukünftige Bebauung des Sondergebiets Gärtnerei entlang der weitergeführten Heinrich-Heine-Straße würde eine vergleichbare Anordnung der Wohngebäude nahe legen, sodass eine städtebauliche Ordnung sowohl jetzt wie zukünftig gewährleistet ist.
Da die geringfügige Änderung des Baufensters (überbaubare Grundstücksfläche) von der im Gesamtverfahren „Wohngebiet Nord-West“ geführten Abwägung der Umweltbelange erfasst ist und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB bestehen, ist die Änderung im so genannten vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB geplant mit der Folge, dass u.a.
keine Umweltverträglichkeitsprüfung und kein Umweltbericht nach BauGB durchgeführt werden muss.
Der Gemeinderat war nach Vorberatung im Technischen Ausschuss damit einverstanden und beschloss nach § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West zu ändern (“Teiländerung Heinrich-Heine-Straße Flst.Nr. 6488“). Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 (1) BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden nach BauGB kann abgesehen werden. Die Behörden werden jedoch beteiligt.
Sanierung der Straßenoberflächen Mannheimer Straße/Eichendorffstraße
-Zustimmung zum Vergleich-
Die Pflasterflächen in der Mannheimer Straße und in der Eichendorffstraße sind mittlerweile schon seit Jahren wiederkehrender Stein des Anstoßes in der Gemeinde und hielten offenbar nicht, was von den Experten und Fachleuten versprochen wurde. Insbesondere ist aktuell ein unfallfreies Fahren nicht mehr gewährleistet, sodass sich die Gemeinde nunmehr trotz völlig unzureichender Unterstützung seitens der Justiz zum Handeln und zu unliebsamen Maßnahmen gezwungen sah. Trotz wiederholter Teilsanierung und Ausbesserung konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt keine einwandfreien Straßenoberflächen geschaffen werden. Bereits am 06. Juni 2006 wurde beim Landgericht Mannheim ein Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gestellt. In den beiden Anhörungsterminen vom 07. und 21. Dezember 2007 wurde vom beauftragten Sachverständigen zwar die grundsätzliche Eignung des Pflasters bestätigt, ein Restzweifel blieb jedoch nicht nur bei den beiden Auftragnehmern bestehen. Sowohl die Fa. Diringer & Scheidel wie auch die Fa. Demirbas machten unmissverständlich klar, dass sie nicht bereit wären, dieses Pflaster nochmals zu verlegen.
Der Richter des zweiten Anhörungstermins forderte die Parteien auf, einen außergerichtlichen Vergleich zu finden und nannte dabei für die Kostenaufteilung die Richtlinie ca. 2/3 Auftragnehmer und 1/3 Gemeinde. In mehreren Besprechungen wurde seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung versucht, mit den Auftragnehmern einen tragfähigen Kompromiss auszuarbeiten.
Folgender Vergleich wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats beschlossen:
Grundsätzlich verzichtet die Gemeinde darauf eine Mangelbeseitigung im Sinne der nochmaligen Verwendung eines Pflasters durchzuführen. Stattdessen wird ein Ausbau des Pflasters und Aufbringung einer Asphaltdecke in der Mannheimer Straße (Einmündung Heidelberger Straße/Kreuzung Karlstraße/Kreuzung Eichendorffstraße) erfolgen. Das durch die Firma Diringer
Die Firma Diringer
Die Fa. Demirbas trägt die Kosten des Pflasterausbaus der Kreuzungen Karlstraße (1/3) und Eichendorffstraße sowie der Mannheimer Straße. Für die Erstellung der Asphaltschicht übernimmt die Fa. Demirbas einen Pauschalbetrag von ca. 2/3 der Gesamterstellungskosten.
Die Bauüberwachung wird für beide Sanierungsmassnahmen Herr Architekt Borst kostenfrei erbringen.
Die Aussprache ergab zwar uneingeschränkte Zustimmung zu allen Details des Vergleichs von allen Seiten/Fraktionen, allerdings verbunden mit der Verärgerung und unverhohlenen Kritik an der nicht nachvollziehbaren Art und Weise der juristischen Auseinandersetzung mit völlig unbefriedigenden Ergebnissen, mangelnder Unterstützung seitens der Gerichtsbarkeit und unterschiedlicher Gutachten. Die Kostenbelastung der Gemeinde wurde ebenso beklagt wie die nunmehr durch Pflasterersatz bzw. Asphaltierung gegebenen optischen Nachteile mit Attraktivitätsverlust für die Ortsmitte. Dem Schrecken wollte man nun zähneknirschend ein Ende bereiten, insbesondere im Interesse der Verkehrssicherheit und wegen der Unwägbarkeiten bei fortgesetzter juristischer Auseinandersetzung. Der Vergleich gefiel zwar niemandem, er war in anbetracht der schwierigen Situation aber nicht vermeidbar.
Anfragen zum Sitzungsschluss
Aus den Reihen der Gemeinderäte ergaben sich Anfragen zu unterschiedlichen Themen-/Problemfeldern, die vom Bürgermeister entweder beantwortet oder zur Kenntnis genommen wurde mit Hinweisen auf bevorstehende Beratungen oder beabsichtigte Lösungsüberlegungen. Im Einzelnen wurden folgende Themen/Probleme angesprochen:
GR Walter Pfister: Besorgnis über schwierige Verkehrsverhältnisse in der Mannheimer Straße und baldige Notwendigkeit der diesbezüglichen Erörterung des Verkehrsgutachtens, Kritik an Müllabführ-Gebührenbescheiden des Landratsamtes (Erhöhung des Gebührensatzes für die Restmülltonne um 100 %), „Hundeklo-Unsitten" bei der Unterführung Hildastraße
GR Jens Rüttinger: Gründe für Nichtbeteiligung der Gemeinde an einem Bio-Wettbewerb des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Besucheranfragen:
Herr Thomas Kobler aus dem Wohngebiet Nord-West übergab dem Bürgermeister im Auftrag seiner zahlreich anwesenden Nachbarn eine Unterschriftensammlung mit der Bitte an die Gemeinde zum Eintritt in einen Dialog über wünschenswerte oder notwendige Änderungen im Bebauungsplan bezüglich problematischer oder belastender Festsetzungen vor allem über Grundstückstrennwände. Diese hätten in nicht wenigen Fällen zu Rechtskonflikten mit der Gemeinde geführt, die bei vernünftiger Bewertung aller Aspekte vermeidbar wären. Bürgermeister Baust informierte kurz über Hintergründe und zeigte grundsätzlich die Grenzen gemeindlicher Möglichkeiten vor schwierigem baurechtlichem Hintergrund auf. Insbesondere sei die Anmahnung von Rechtstreue unabdingbar auch im Interesse rechtstreuer Bauherren. Trotzdem zeigte er Bereitschaft zur eingehenden Auseinandersetzung mit den Argumenten und Wünschen der Bauherren in den Gremien zu gegebener Zeit.