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Feinstaubplaketten für Umweltzonen (15.5.08)
Rubrik: | Der Rhein-Neckar-Kreis informiert |
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Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplakette (Umweltplakette) wird benötigt, wenn man mit einem Fahrzeug in einer ausgewiesenen Umweltzone fahren will. Solche Umweltzonen haben seit 1. März 2008 die Städte Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld ausgewiesen, um dort die Feinstaubbelastung zu verringern.
Grundlage ist die am 01. März 2007 in Kraft getretene Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung Kraft (35. BImSchV, sog. "Kennzeichnungsverordnung"). Mit der Feinstaubplakette dokumentiert der Fahrer, zu welcher Schadstoffgruppe sein Fahrzeug gehört, und in den Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge fahren, die die jeweiligen Anforderungen erfüllen und durch eine entsprechende Plakette gekennzeichnet sind. Die Plaketten sind nach Antriebsart und Schadstoffmenge eingeteilt in grün (Schadstoffgruppe 4), gelb (Schadstoffgruppe 3) und rot (Schadstoffgruppe 2). Die Schadstoffgruppen 0 und 1 erhalten keine Plaketten, was ganz alte Benziner ohne Katalysator und alte Dieselfahrzeuge betrifft.
Grundsätzlich von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, die auch ohne entsprechende Plakette die Umweltzonen befahren dürfen: Arbeitsmaschinen, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Krafträder (auch dreirädrige Fahrzeuge), Krankenwagen, Arztwagen im Einsatz, Kraftfahrzeuge mit denen körperbehinderte Personen (außergewöhnlich gehbehindert, hilflos, blind) fahren oder gefahren werden (Nachweis durch Schwerbehindertenausweis), Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeugzulassungsverordnung tragen.
Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es derzeit noch keine Umweltzonen, allerdings benötigen Autofahrer, die in die oben genannten Städte fahren für die dortigen Umweltzonen eine Plakette. Wenn Sie also keine solche Zonen befahren wollen bzw. müssen, brauchen Sie Ihr Fahrzeug auch nicht mit einer Plakette kennzeichnen. Erhältlich sind die Feinstabplaketten bei den Kfz-Zulassungsstellen, den Prüf-Organisationen, wie z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, und den sonstigen für die Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (Werkstätten).
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet diese Plaketten in den Zulassungsstellen in Sinsheim, Wiesloch und Weinheim an. Der Preis für die Plakette beträgt bei Abgabe am Schalter 5,00 Euro. Um den Ablauf möglichst reibungslos zu gestalten, sollte für jedes Fahrzeug, dem eine Plakette zugeteilt werden soll, der Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.