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Teiländerung Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West (11.10.07)

Rubrik:

Das Bauamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

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Be­bauungs­plan

Be­bauungs­plan "Wohn­ge­biet Nord-​​West" - 2007 - Teiländerung Wohnbebauung zwischen den Straßen „Am Bahnhof“ und "Jochen Klepper Straße"

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West – „Teiländerung Wohnbebauung zwischen den Straßen „Am Bahnhof“ und Jochen-Klepper-Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 09.10.2007 dem Bebauungsplanentwurf Wohngebiet Nord-West – „Teiländerung Wohnbebauung zwischen den Straßen „Am Bahnhof“ und Jochen-Klepper-Straße“ zugestimmt und die Offenlage nach § 3 (2) BauGB beschlossen.

Anstelle der bisher vorgesehenen Doppelhaushälften soll in dem Wohnquartier am Bahnhof der Bau von Reihenhauseinheiten ermöglicht werden. Die etwas höhere Verdichtung durch die Bebauung wird durch die im gesamten Bebauungsplan großzügig angeordneten Frei- und Grünflächen ausgeglichen. Eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB werden somit im Rahmen der Teiländerung wegen der grundsätzlichen Beibehaltung der Eingriffsausgleichsregelung des gültigen Bebauungs-plans nicht durchgeführt. Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind keine Anregungen vorgebracht worden.

Der Entwurf liegt in der Zeit vom 15.10.2007 bis 16.11.2007 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich ist aus der Abbildung ersichtlich.

 

Oftersheim, den 10.10.2007
 
Gez.
 
      Baust
Bürgermeister