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Teiländerung Wohnbebauung (28.6.07)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

Bahnhof Teilaenderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.06.2007, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nord – West, eine Teiländerung Wohnbebauung zwischen den Straßen "Am Bahnhof" und "Jochen – Klepper – Straße“ (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) Baugesetzbuch) beschlossen. Der Geltungsbereich und die Grundzüge zum Entwurf gehen aus dem folgenden Übersichtsplan hervor, der Teil der Beschlussfassung ist.
Eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht einschließlich der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB werden im Rahmen der Teiländerung wegen der grundsätzlichen Beibehaltung der Eingriffsausgleichsrege-lung des gültigen Bebauungsplans nicht durchgeführt.
Der Entwurf liegt in der Zeit vom 02.07.2007 bis 02.08.2007 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.
Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Oftersheim, den 26.06.2007
Gez.
Baust
Bürgermeister