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Info: Internationaler Führerschein (27.6.07)

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Rhein-Neckar-Kreis informiert

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Rhein-Neckar-Kreis

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Der nächste Urlaub kommt bestimmt – So gibt’s den Internationalen Führerschein

 
Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führer­schein bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle des Land­ratsamts Rhein-Neckar-Kreis beantragt werden. Der internationale Führer­schein ist eine „Übersetzung“ der nationalen Klassen auf internationale Standards.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäi­schen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobil­klubs oder den jeweiligen Auslandsvertretungen.
 
Der Internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
 
Die Gebühren für den Internationalen Führerschein belaufen sich derzeit auf 16,30 Euro.
 
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.09.2002 für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins stets ein Kartenführerschein erforderlich ist. Wenn Sie also noch nicht im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheins sein sollten, müssten Sie ihn gleichzei­tig mit dem Internationalen Führerschein beantragen (24 Euro Gebühr).
 
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Wochen),
  • Führerschein,
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führer­scheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift können Sie telefonisch bei der Behörde anfordern. Sie wird Ihnen dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugeleitet.
  • 2 Lichtbilder (falls Sie bereits einen Scheckkartenführerschein besit­zen genügt 1 Lichtbild).
 Ihre persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.
 
Da der Kartenführerschein zentral in Berlin hergestellt wird, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen rechnen. Beantragen Sie daher rechtzeitig, d.h. mind. 4 Wochen vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihren Inter­nationalen Führerschein bzw. zusätzlich die Ausstellung eines EU-Karten­führerscheines. Für ganz Eilige gibt es gegen Mehrkosten die Expresszu­stellung (ca. 3 Tage).
 
Ihre Fahrerlaubnisstelle wird Ihnen die Führerschein(e) nach deren Herstellung per Post zusenden. Falls Sie bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins sind, wird Ihnen der Internationale Führerschein sofort bei Antragstellung ausgehändigt.
 
Sie können auch lediglich Ihren „grauen“ oder „rosafarbenen“ Führerschein in den (neuen) Scheckkartenführerschein umtauschen. Der Scheckkarten­führerschein ist klein, handlich, fälschungssicher, er kann im Ausland ein­facher gelesen werden, da er dem in den EU-Staaten einheitlich eingeführ­ten Muster entspricht. Zeitliche Verzögerungen bei Kontrollen lassen sich vermeiden oder reduzieren.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde zur Verfü­gung:
 
74889 Sinsheim, Muthstaße 4
Tel. (07261) 9466-5504 oder -5505
Fax: (07261) 9466-5520
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Angelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach, Zuzenhausen)
 
69469 Weinheim, Wormser Straße 28
Tel. (06201) 9483-6030 oder -6032
Fax: (06201) 9483-6033
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Dossenheim, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ladenburg, Laudenbach, Schönau, Schriesheim, Weinheim, Wilhelmsfeld)
 
69168 Wiesloch, Adelsförsterpfad 7
Tel. (06222) 3073-4334 oder -4121 oder -4332
Fax: (06222) 3073-4134
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Altlußheim, Brühl, Dielheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Gaiberg, Hockenheim, Ilvesheim, Ketsch, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Neulußheim, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot, Walldorf, Wiesloch)
 
Die Öffnungszeiten sind jeweils
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 – 14.00 Uhr,
mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr
und freitags von 7.30 – 11.30 Uhr.