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Bebauungsplan Wohngebiet Nord – West - „Teiländerung Sondergebiet Einzelhandel“ (24.5.07)
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2007, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nord – West, eine „Teiländerung Sondergebiet Einzelhandel" (Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) Baugesetzbuch) beschlossen. Der Geltungsbereich und die Grundzüge zum Entwurf gehen aus dem folgenden Übersichtsplan hervor, der Teil der Beschlussfassung ist.
Eine gesonderte Umweltprüfung und ein in diesem Fall zu erstellender Umweltbericht werden wegen der mit der Änderung verbundenen Verbesserung der Umweltbilanz nicht durchgeführt.
Der Entwurf liegt in der Zeit vom 04.06.2007 bis 04.07.2007 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.
Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Oftersheim, den 22.05.2007
Gez.
Baust
Bürgermeister