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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Hunde an die Leine (27.4.07)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

Hund
Der Hund wird sehr häufig als der beste Freund des Menschen bezeichnet. Gerade unter Freunden sollte es jedoch üblich sein, dass man rücksichtsvoll und vor allem ohne den anderen zu stören miteinander umgeht.
Nachdem nun aber kein Hund vollkommen berechenbar ist und selbst von wohlerzogenen, gehorsamen Hunden gewisse Störungen ausgehen können – sei es nur dadurch, dass bei Fußgängern durch das ungesicherte Herumlaufen Unbehagen oder gar Angst hervorgerufen wird – sieht der Gesetzgeber in vielen Fällen eine Leinenpflicht vor.
Diesem Umstand wird auch in unserer Polizeiverordnung Rechnung getragen:
In deren § 11 Abs. 1 heißt es, dass Tiere allgemein so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird. In Abs. 3 wird dann konkret bestimmt, dass Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen nur angeleint und von einer geeigneten Person geführt werden dürfen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer geeigneten Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann, ganz abgesehen von einer zivilrechtlichen Tierhalterhaftung und eventueller Ersatzansprüche in einem Schadensfall, als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung (§ 22 Abs. 1 Nr. 12 PolVO) geahndet werden.
Damit es zu einer solchen Maßnahme nicht zu kommen braucht, bitten wir alle Hundebesitzer (in ihrem eigenen Interesse) um Beachtung der bestehenden Leinenpflicht.
Viele Hundebesitzer halten sich an die bestehenden Regelungen und genießen bei den Spaziergängen mit Ihren Haustieren die Natur und respektieren diese auch. Dieser Aufruf soll an all die anderen Hundebesitzer gerichtet sein und für Aufklärung in der Bevölkerung sorgen. Vielleicht kann dieser Artikel auch dem einen oder an-deren Einwohner Mut machen, die entsprechenden Hundehalter auf ihr Fehlver-halten anzusprechen.