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Vorsicht! Waldbrandgefahr! (26.4.07)
Rubrik: | Allgemein |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr
Vorsicht! Waldbrandgefahr!
Das warme und trockene Wetter verheißt für die Wälder nichts Gutes. Denn mit den Temperaturen schnellt auch das Waldbrandrisiko nach oben. Trockenes Laub, Gras, leicht entflammbarer Reisig und vor allem die Unachtsamkeit vieler Waldbesucher können sehr gefährlich werden. 95 Prozent der Forstbrände sind auf nicht natürliche Ursachen zurückzuführen, d.h. der Mensch ist die größte Gefahr. Das heiße und trockene Wetter hat den Boden, die Bodenvegetation und bei der Holzernte zurückgebliebene Äste ausgetrocknet und damit leicht entzündbar gemacht. Von März bis Oktober stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen bereit (www.dwd.de).
Aufgrund der drohenden Gefahr müssen wichtige Verhaltensregeln im Wald unbedingt beachtet werden:
- Offenes Feuer darf nicht im Wald und in Waldnähe gelegt werden.
- In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Zigarettenreste dürfen nicht aus dem Auto geworfen werden.
- Autos dürfen bei Ausflügen in die Natur nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
- Waldeinfahrten sind stets freizuhalten, denn sie sind wichtige Rettungswege. Park- und Halteverbote sind unbedingt zu beachten.
- Feuer, das an erlaubten Stellen (schwarzes Flammensymbol) unterhalten wird, sollte immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen stets sorgfältig gelöscht werden.
- Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten ist nicht gestattet.
- Brände und Rauchentwicklungen sowie Unfälle sofort über Notruf 112 melden. Sofern keine Eigengefährdung entsteht, sollen Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der Ausbreitung gehindert werden.
Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegen gelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken. Nach dem Strafgesetzbuch sind die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.
Auch in den Vereinsanlagen sowie Kleingärten in Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten. Möglichst sollte dort in diesen Tagen auf das Grillen im Außenbereich bzw. auf offenen Feuerstellen verzichtet werden. Offenes Feuer ist aus den genannten Gründen derzeit an der Feuerstelle der Grillhütte Oftersheim leider nicht möglich. An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, durch achtsames Verhalten den ohnehin schon genug durch Umwelteinflüsse bedrohten und geschädigten Wald nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.
Wir appellieren an Ihre Vernunft!