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Und der Winter kommt doch noch - Winterdienst in der Gemeinde (24.1.07)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |
Aufgrund der aktuellen Vorhersagen der Meteorologen wird an dieser Stelle noch einmal auf die Streupflichtsatzung der Gemeinde Oftersheim verwiesen, so dass im Falle von Eisglätte oder Schnee alle Oftersheimer über die notwendigen Informationen verfügen.
Streupflichtsatzung
Nach der Satzung der Gemeinde Oftersheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) obliegt es den Straßenanliegern, innerhalb der geschlossenen Ortschaft die Gehwege nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee - und Eisglätte zu bestreuen.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Auftauende Streumittel dürfen nur bei begründeten Ausnahmefällen oder bei Eisregen verwendet werden.
Besondere Regelungen für das Wohngebiet Nord-West:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Wohngebiet Nord West der Einsatz von Streusalz generell verboten ist. Dieses Verbot ist notwendig, da das Streusalz bei den versickerungsaktiven Pflasterbelägen zu einer Zerstörung des Materialverbunds innerhalb jedes einzelnen Pflastersteins führen kann und somit das Pflaster zerstört. Im Wohngebiet Nord-West sind sämtliche Gehwegbeläge, die privaten und auch zahlreiche öffentliche Erschließungsstraßen mit diesem Pflaster angelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst erfolgen werden.
Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen Eigenversorgung der Bürger Es stehen den Oftersheimer Bürgern Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen Eigenversorgung zur Verfügung. Das Abpacken des Splitts ist selbst vorzunehmen. Vor dem Ausstreuen sollte der Splitt warm im Haus gelagert werden. Es wird deswegen die Anschaffung eines Vorrates empfohlen.
Streugutbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:
Über der Bahn:
- Goetheplatz
Ortskern:
- Bahnhofskiosk
- Bauhof, Saarstraße
- Plankstadter Straße, Parkplatz vor Haus Nr. 6
- Schulhof Friedrich-Ebert-Grundschule
- Festplatz bei der Kurpfalzhalle
- Ecke Brückenfeld / Fohlenweide
- Theodor-Heuss-Schule, Hardtwaldring
- Hebewerk am Hardtwaldring
- Lindenstraße am Fußgängerüberweg
- Fußgängerüberweg Scheffelstraße
- Ecke Gartenstraße / In den Seegärten
- Bachstraße / Wilhelmstraße
- Albert-Schweitzer-Straße 35
- Dreieichenweg / Mannheimer Straße
- Hardtwaldring / Heidelberger Straße
- Ecke Robert-Koch-Straße / Röhlichstraße
- Ecke Am Biegen / Siemensstraße
- Parkplatz Am Alten Messplatz
- Ecke Wiesenstraße / Peter-Gieser-Straße
- Kindergarten Fohlenweide
- Siegwald-Kehder-Haus
- Albert-Schweitzer-Straße / Eichendorffstraße
- Parkplatz Heidelberger Straße/ Sofienstraße
Siedlung:
- Friedhof (Treppenabgang)
- Hebewerk Hockenheimer Straße
- Bus-Wartehäuschen Gewerbepark Hardtwald
- TSV-Parkplatz
Winterdienst durch die Gemeinde Oftersheim
Nicht nur die Straßenanlieger sind bei Schneefall und Eisglätte zum Handeln verpflichtet, auch die Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes sind nach dem so genannten „Streuplan“ im Einsatz.
Die Mitarbeiter absolvieren in dieser Zeit einen zusätzlichen Bereitschaftsdienst und werden bei Bedarf zum Winterdienst herangezogen. Die Kontrolle durch den Einsatzleiter beginnt um 5:00 Uhr. In den Nachtstunden wird der Einsatzleiter durch das Polizeirevier Schwetzingen über eventuelle Glatteisbildung informiert. Die Gemarkung wurde in Räumstufen eingeteilt, welche nacheinander abgearbeitet werden. Zunächst müssen Fußgängerüberwege und wichtige Verbindungsstraßen geräumt werden, hierzu zählen:
1. Neue Scheffelstraße ab Gemarkungsgrenze bis zur Heidelberger Straße
2. Heidelberger Straße vom Ortseingang bis zur Hardtwaldsiedlung einschließlich Hockenheimer Straße, Kuhbrunnenweg, und Gewerbepark Hardtwald
sowie Zufahrten zur B 291
3. Rad - und Gehweg zum Friedhof über die Brücke und Straße vor dem Friedhof
4. Lessingstraße ab B 291 einschließlich Mannheimer Straße
5. Eichendorffstraße ab B 291 bis zur Einmündung Mannheimer Straße
6. Mannheimer Straße ab Heidelberger Straße über den Bahnhof bis zur Verbindungsstraße Am Biegen/ Siemensstraße und dann bis Gemarkungsgrenze
7. Plankstadter Straße bis Gemarkungsgrenze
8. Hardtwaldring und Max-Planck-Straße bis Mannheimer Straße
9. Karlstraße/Am Alten Messplatz zwischen Heidelberger Straße und Mozartstraße
Erst wenn diese Arbeiten beendet sind, schließen sich weitere Gemeindestraßen, wie z.B. die Saarstraße, Beethovenstraße, Ernst-Barlach-Straße oder Franz-Schubert-Straße an. Der Prioritätenplan wird Stück für Stück abgearbeitet. Die Einwohner werden daher gebeten, möglichst die in der ersten Stufe geräumten Straßen zu benutzen.
In der zurückliegenden Zeit hat die Zusammenarbeit zwischen den Straßenanliegern und den Mitarbeitern des Bauhofs gut geklappt, wenn auch nicht sofort alle Straßen bei Schneefall oder Eisglätte in einen absolut verkehrssicheren Zustand versetzt werden konnten.
In diesem Fall haben sich die Verkehrsteilnehmer auf die veränderten Witterungsverhältnisse einzustellen und die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Dies gilt nicht nur für Kraftfahrzeughalter, sondern insbesondere auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Wer bei Eisglätte nicht unbedingt unterwegs sein muss, sollte seine Erledigungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Unfallmeldungen zeigen immer wieder, dass gerade ältere Menschen trotz Schnee- und Eisglätte unterwegs sind. Man sollte sich daher wirklich fragen, ob der Einkauf, der Besuch auf dem Friedhof oder aber auch das Treffen mit Freunden und Bekannten nicht warten kann, bis die Witterungsverhältnisse wieder etwas besser sind.
Die Gemeinde wird auch in diesem Jahr wieder bemüht sein, den Winterdienst ordnungsgemäß abzuwickeln.