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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.07.2001 (11.7.01)

Rubrik:

Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Rathaus Oftersheim

Der Gemeinderat hatte vor Beginn der Sommersitzungspause im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung ein beachtliches Arbeitspensum zu bewältigen. Das Tagungsprogramm beinhaltete eine ganze Reihe von Themen und Beschlüssen, die nicht unbedeutend, zum Teil sogar von besonderer Tragweite und Relevanz auch für die weitere bauliche Entwicklung der Gemeinde waren. Nach der Verabschiedung von Gemeinderätin Frau Margarete Roesner, die wegen Wohnsitzverlegung aus dem Gemeinderat ausscheiden musste, ging es um den überaus wichtigen Beschluss über die Umlegung und Erschließung eines Baugebietes, womit lange und intensive Vorberatungen intern wie extern ihren Abschluss fanden. Dieses bedeutende kom-munalpolitische Thema mit weitreichenden Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Gemeinde lockte erwartungsgemäß zahlreiche Zuhörer in den Sitzungssaal, dessen erweiterte Sitzreihen fast vollständig besetzt waren.

Umlegung und Erschließung eines Baugebiets

Die Entscheidung über die Umlegung und Erschließung eines Baugebiets fiel nicht, ohne dass zuvor noch einmal die wesentlichen Gedanken, Erwartungen, Besorgnisse sowie Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht wurden. Die Aussprache und Diskussion verlief überaus fair und sachlich und erkennbar im Bewusstsein einer besonderen Verantwortung gegenüber der Gemeinde und ihrer Bürger .
Ergebnis der mehr als eine Stunde andauernden Aussprache:
Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich mit überwältigender, nahezu einstimmiger Mehrheit für eine Baulandumlegung aus, weil der Bedarf hierfür zur Genüge vorhanden bzw. eindeutig belegbar sei. Ebenfalls mit großer Mehrheit (14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) wurde festgelegt, dass das Bebauungsplangebiet „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ zur Umlegung und Erschließung kommen soll.
Der Gemeinderat fasste konkret die folgenden Beschlüsse:

a) Nach langwieriger, eingehender Diskussion über die Notwendigkeit einer Baulandumlegung in Oftersheim und in Kenntnis und Würdigung der Beratungsergebnisse des Arbeitskreises „Bauen und Umwelt“ der Lokalen Agenda 21, beschließt der Gemeinderat die Umlegung und Erschließung des Wohngebietes „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“.
b) Die Umlegung für das Bebauungsgebiet „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ wird nach § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch angeordnet unter der zuvor genannten Bezeichnung.
c) Die Gemeinde bedient sich zur Vorbereitung der Umlegung und Durchführung der Erschließung auf Grund eines städtebaulichen Vertrages eines Erschließungsträgers. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag auszuarbeiten und Verhandlungen mit geeigneten Erschließungsträgern zu führen.

Vorrausichtlich in der nächsten Sitzung soll dann der Erschließungsvertrag beschlossen und ein nicht ständiger Umlegungsausschuss gebildet werden.

Die Stellungnahmen, Beurteilungen und Äußerungen des Bürgermeisters und der Fraktionen/Parteien werden auf Grund der besonderen Bedeutung und Tragweite dieser Entscheidung ungekürzt im amtlichen Teil dieser Ausgabe veröffentlicht. Damit kann sich die interessierte Öffentlichkeit ein konkretes Bild über die Beweggründe der Entscheidungsträger machen.

Die anderen Gemeinderatsentscheidungen, Beschlüsse und wesentlichen Sitzungsgeschehnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Verabschiedung von Gemeinderätin Frau Margarete Roesner

Zunächst hatte der Gemeinderat festzustellen, dass mit der Verlegung des Hauptwohnsitzes von Gemeinderätin Frau Margarete Roesner (SPD) der Verlust der Bürgereigenschaft und der Wählbarkeit in der Gemeinde verbunden ist und sie damit automatisch aus dem Gemeinderat ausscheiden musste. Der Bürgermeister würdigte die Arbeit der ausscheidenden Gemeinderätin und dankte ihr für ihre Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Oftersheim. Er betonte insbesondere ihre verbindliche Sachlichkeit und ihr Engagement, mit dem sie für ihre Überzeugungen eingetreten sei. Er und andere hätten Frau Roesner als gradlinige, sachliche Gemeinderätin geschätzt, deren Stellungnahmen zu Sachthemen stets offen und klar waren. Das Ausscheiden von Frau Roesner aus dem Ratsgremium wurde nicht nur vom Bürgermeister son-dern allgemein auch von den Fraktionen bedauert. Ihr galten für die Zukunft die besten Wünsche. Ein Blumenstrauß und ein kleines Präsent durfte sie schließlich als kleines äußeres Zeichen des Dankes und der Anerkennung entgegen nehmen.

Aufhebung der Entwicklungssatzung Gewerbepark Hardtwald

Zum Erwerb und zur Umnutzung des Bundeswehrgerätelagers musste vor einiger Zeit eine Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs (Entwicklungssatzung) beschlossen werden. Auf Grund dieser Satzung war es möglich, den Grunderwerb zu günstigen Bedingungen zu tätigen. Nach dem Bau-gesetzbuch ist eine derartige Satzung unter bestimmten Bedingungen entbehrlich und aufzuheben. Nachdem die Grundstücke inzwischen vom Bund erworben wurden und die Erschließung überwiegend abgeschlossen ist, sind die Gründe für eine derartige Entwicklungssatzung tatsächlich entfallen. Der Gemeinderat konnte somit die Aufhebung dieser Satzung beschließen, was schließlich eine reine Formsache war.

Auftragsvergabe für die Bepflanzung des Lärmschutzwalles und der Rekultivierungsflächen beim "Gewerbepark Hardtwald"

Der Lärmschutzwall und die Rekultivierungsflächen im "Gewerbepark Hardtwald" müssen nun nach Fertigstellung der Verkehrsflächen bepflanzt werden. Das Ingenieurbüro IUS Weisser & Ness, Heidelberg, hatte im Auftrag der Gemeinde ein Leistungsverzeichnis über die notwendigen Arbeiten erstellt. Der Gemeinderat stimmte jetzt auf dieser Grundlage der Vergabe zur Bepflanzung des Lärmschutzwalls und der weiteren Arbeiten zum Gesamtpreis von 62.226,05 DM an den günstigsten Bieter (Firma Grothe GmbH in Schwetzingen) einstimmig zu.

Auftragsvergabe für die Modernisierung der elektronischen Ausrüstung in den Hebewerken Hardtwaldring und Hardtwaldsiedlung

In den Hebewerken Hardtwaldring und Hardtwaldsiedlung war die Modernisierung der elektronischen Ausrüstung im Zusammenhang mit dem Einbau von so genannten Fernwirkanlagen in den Hebewerken zur Optimierung der Wartungsarbeiten erforderlich. Nach öffentlicher Ausschreibung lagen dem Gemeinderat nun die Ergebnisse der Submission vor. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Epros GmbH, Mannheim, zum Gesamtpreis von 105.688,62 DM vergeben. Mit Freu-de und Wohlwollen wurde registriert, dass diese Kosten weit unter der ursprünglichen Schätzung liegen, was allerdings auch besorgte Fragen an die anwesenden GKW-Fachingenieure auslöste. Die Fachleute konnten die Bedenken allerdings mit dem Hinweis auf übliche und korrekte Angebotsinhalte zerstreuen.

Vollwärmeschutz im Gemeindewohnblock Hildastraße 26/28

Der Gemeindewohnblock Hildastraße 26/28 erfährt demnächst eine Außensanie-rung. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Submissionsergebnissen der öffentlichen Ausschreibung, aus der die Firma Eller aus Oftersheim mit 101.188 DM als günstigster Bieter hervorging. Diese Auftragsvergabe an diese Firma wurde mit Freude registriert, zumal damit nach vielen anderen Vergabeentscheidungen endlich mal wieder eine Oftersheimer Firma berücksichtigt werden konnte.

Neufestsetzung der Elternbeiträge für den Kindergarten "Fohlenweide" vom 01.01.2002 – 31.08.2003

Die derzeitigen Kindergartenbeiträge (u.a. Regelbeitrag in Höhe von 117 DM) gelten seit 01.09.2000 bzw. ab dem Kindergartenjahr 2000/01. Auf Grund der Kostenentwicklung im vergangenen Jahr wären zunächst keine Änderungen oder Anpassun-gen notwendig gewesen. Das Kindergartenkuratorium hat sich trotzdem mit Beitragsanpassungen befassen müssen, weil im Zusammenhang mit der Euroumstellung auch die Landesrichtsätze, abweichend von den üblichen Gepflogenheiten, ge-ändert wurden. Trotz ernsthafter Bemühungen und Versuche im Kindergartenkuratorium, an der im letzten Jahr beabsichtigten Geltungsdauer von 2 Jahren festzuhalten, dominierte schließlich die Einsicht bei allen Beteiligten (auch der Kirchengemeinden), dass eine Übernahme des Landesrichtsatzes (61 Euro für den Regelkindergarten-platz) unter anderem aus folgenden Gründen zu empfehlen ist:


  1. Die Erhöhung erfolgt nur ein halbes Jahr früher bzw. vorgezogen, dafür beträgt die Geltungsdauer dann 1 ½ Jahre bis 31.08.2003.
  2. Bei einer Erhöhung erst zum 01.09.2002 hätten eventuell höhere Betriebskosten einen noch höheren Beitrag erforderlich gemacht.
  3. Zwei Erhöhungen bzw. Änderungen innerhalb eines Jahres (verursacht durch Euro und Kostenentwicklung) wäre nur schwer vermittelbar gewesen und mit zusätzlichem Aufwand in den Kindergärten verbunden.
  4. Die Erhöhung des Verrechnungsanteils für das Spielgeld (bisher 5 DM, künftig 3 Euro) wirkt positiv bzw. ausgleichend mit Vorteilen für die Eltern.


Der Gemeinderat folgte dem Votum des Kindergartenkuratoriums einstimmig und beschloss die neuen Beiträge wie folgt:


  1. Regelbeitrag: 61 Euro für das 1. Kind einer Familie(2. Kind 50 %, 3. Kind beitragsfrei)
  2. Beitrag für Frühgruppe und erweiterte Regelgruppe: 66 Euro
  3. inkommensgestaffelte Tagesgruppenbeiträge: 116 €, 147 €, 178 €, 209 € und 240 € in Einkommenskategorien zwischen 1.300 € und 2.800 €.


In den Fraktionsstellungnahmen wurden besonders die Gründe dargelegt, die eine Erhöhung und Anpassung der Regelungen unerlässlich machen, obwohl ein solcher Beschluss verständlicherweise nicht leicht fällt. Alles in allem gäbe es hierzu keine Alternative. Erfreulich sei in diesem Zusammenhang aber die verlängerte Geltungsdauer bis August 2003 und außerdem wurde bei den Tagesgruppenbeiträgen mit Freude und Genugtuung registriert, dass es teilweise auch leichte Vergünstigungen gibt ( bei den unteren Einkommensbeträgen sowie beim Verpflegungsanteil, der künftig bei 50 Euro liegen wird).

Konzept für einen Internet-Treff von Gemeindebücherei und Jugendzentrum

Der Gemeinderat nahm sehr wohlwollend und mit absolutem Einvernehmen Kenntnis von der Internet-Treff-Konzeption für die Gemeindebücherei und das Jugendzentrum, die von den Leitern der beiden Einrichtungen zusammen mit der Verwaltung sehr umfangreich und detailliert ausgearbeitet worden war. Demnach sind 4 – 6 Internet-Arbeitsplätze mit Zubehör im Erdgeschoss des Hauses Mannheimer Straße 67 vorgesehen, die natürlich angemessen und mit entsprechendem, nicht unbeachtlichem Kostenaufwand personell (zivildienstleistender Honorarkraft, EDV-Betreuung der Gemeinde) betreut werden müssen. Der einmalige Kostenaufwand war mit ca. 46.000 DM genannt worden, wobei man sich erhofft, den Aufwand durch Spenden unter anderem von Banken reduzieren zu können. Die Verwaltung erhielt entspre-chende Vollmacht zur Umsetzung des Konzeptes im Herbst, so dass bis zum Jahresende mit dem Betriebsbeginn gerechnet werden kann. Nutzungsberechtigt sollen vorläufig nur Büchereibenutzer bzw. Oftersheimer Bürger sein. Nach einer kostenlosen Anlauf- und Schnupperphase ist allerdings die Erhebung von moderaten Gebühren (2 DM für Kinder, 3 DM für Jugendliche und 4 DM für Erwachsene je Stunde Nutzungseinheit) vorgesehen.