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Zentrales Auskunftssystem (13.12.06)

Rubrik:

Das Bürgerbüro informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

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Zentrales Auskunftssystem für automatisierte Melderegisterauskünfte in Baden-Württemberg zum 01.Januar 2007 einsatzbereit

Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in das Landesmeldegesetz liegen in Baden-Württemberg pünktlich zum Jahresbeginn alle rechtlichen Voraussetzungen für einen ausnahmslos elektronischen Datenverkehr zwischen den Meldebehörden vor. Behörden- und Polizeiauskünfte sowie einfache Melderegisterauskünfte können ab Jahresbeginn über das dvv.Meldeportal (www.dvv-meldeportal.de) in einem automatisierten Verfahren bearbeitet werden. Das Meldeportal dient als spezielle Auskunftsdatenbank, die im 7 x 24-Stundenbetrieb zur Verfügung steht. Neben Behörden und Polizeidienststellen steht der neue Auskunftsservice auch Vielfachanfragern („Power-Usern“) wie Banken, Versicherungen, Anwälten u. a. zur Verfügung.

Private Einzelanfragen, die elektronisch signiert sein müssen, können allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt über das Portal bearbeitet werden. Integriert ist auch das elektronische Bezahlverfahren zur Abwicklung der Auskunftsgebühren. Die Änderungen im jeweiligen Melderegister werden täglich vollautomatisiert an das dvv.Meldeportal übermittelt.

Private Auskunftsersuchen über das Landesmeldeportal sind rechtlich erlaubt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich allerdings auf Familien-, Vornamen und Anschriften. Auf das Widerspruchsrecht gemäß § 32 a Abs. 2 Meldegesetz für betroffene Bürger und Einwohner wurde bereits hingewiesen.

In diesem Falle können Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen.

Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft aus und gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die direkt an die Meldebehörde gestellt werden. Weitere Informationen werden im Bürgerbüro, Tel. 597-0 gerne erteilt.