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Verunreinigung durch Hunde (18.1.12)
Rubrik: | Das Umweltamt informiert |
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Hundekot
Immer mehr Hundehalter sind sich ihrer Verantwortung bewusst und nehmen auf den Spaziergang mit ihrem Haustier Papier und Tüte mit, um die Notdurft einzusammeln. Leider gibt es aber immer noch Hundehalter, die den Kot rücksichtslos dort belassen, wo er vom Hund hinterlassen wurde. Hat das Tier dann auch noch einen festen Stammplatz, wo es sein „Geschäft“ regelmäßig verrichtet, kommt es zu sehr unschönen Anblicken.
Aktuelles Beispiel ist der Mitarbeiterparkplatz der kommunalen Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte. Zahlreiche Hundehaufen wurden dort in den letzten Tagen abgelegt.
Durch die Polizeiverordnung werden die Halter und Führer eines Hundes verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hundekot ist allerdings auch an anderen Stellen ein Ärgernis. Die Landwirte können ein Lied davon singen und wissen aus Erfahrung, dass es auch auf landwirtschaftlichen Flächen jede Menge Hundehaufen gibt.
Insbesondere bei der Mitführung von großen Hunden kann die Hemmschwelle, den Tierbesitzer anzusprechen so hoch sein, dass man lieber darauf verzichtet. Häufig weiß man aber wo der Besitzer wohnt, wie er heißt oder zumindest, ob er zu festen Zeiten an der Stelle erscheint. Ohne die Mithilfe der Bevölkerung wird es nicht möglich sein, die Verursacher ausfindig zu machen. Die Einwohnerinnen und Einwohner, die entsprechende Beobachtungen machen, werden daher gebeten, diese vertraulich an Frau Kathrin Wenner (Telefon: 06202/597-202, E-Mail: umweltamt@oftersheim.de) vom Umwelt- und Grünflächenamt, Zimmer 2, I. OG des Verwaltungsgeäudes, Eichendorffstraße 2, weiterzuleiten.
An dieser Stelle wird erneut eindringlich an alle Hundehalter appelliert, künftig ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird ortspolizeilich geahndet.