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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2006 (12.10.06)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Gemeinderat Oftersheim

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.10.2006

Die aktuelle Kindergartenentwicklung in der Gemeinde und damit zusammenhängend Beratungen und Beschlüsse zur Fortschreibung des örtlichen Kindergartenbedarfsplanes waren wesentlicher Bestandteil der jüngsten Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses, deren Tagesordnung zwar klein, dennoch nicht ohne Bedeutung war auch im nichtöffentlichen Teil. Den Kindergartenbeschlüssen folgte die notwendige Wahl eines Gemeinderats für die Verpflichtung des neu- bzw. wiedergewählten Bürgermeisters in der kommenden Gemeinderatssitzung. Mit diversen Bekanntgaben, Informationen und Anfragen endete der öffentliche Sitzungsteil, dem sich eine nichtöffentliche Beratung mit verschiedenen Themen anschloss, die u.a. die Problematik der Aufstellung von Funkantennen in der Gemeinde und diesbezügliche Bemühungen der Gemeinde zur vernünftigen und verantwortbaren städtebaulichen Steuerung der Installation von Antennenanlagen zum Inhalt hatte. Die Beratungsergebnisse der öffentlichen Sitzung in der Zusammenfassung wie folgt:
Kindergartenangelegenheiten
a) Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2006/07
b) Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren; örtliches TAG-Ausbauprogramm bis 2010
c) Änderung der Verträge mit den Kirchengemeinden für die Förderung und den Betrieb der kirchlichen Kindergärten
Das Kindergarten- und Schulwesen ist der Bereich, der in den letzten Jahren die meisten Reformen in Form von gesetzlichen Änderungen erfahren hat, um dem strukturellen Wandel in unserer Gesellschaft entsprechende Antworten zu geben, der aber auch strukturelle Veränderungen im örtliche Betreuungsangebot der Gemeinde erfordert. Das Kindergartengesetz Baden-Württemberg (KGaG) im Jahr 2003 (hauptsächlich Neuregelung der Förderung der örtlichen Kindergärten) machte den Auftakt zu einer Welle von Neuerungen. Im Januar 2005 kam dann das Tagesbetreuungsausbaugesetzes des Bundes (TAG) für die Kleinkindbetreuung (Betreuung durch Tagesmütter und in Kindergärten) dazu mit entsprechenden Ausbaupflichten an die Landkreise und Kommunen bis zum Jahr 2010. Im September 2005 ließ der Bund das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) folgen. Im Februar dieses Jahres reagierte nun auch das Land auf diese Entwicklungen und brachte das neue Kindergartengesetz (KiTaG) auf den Weg, das man als landesrechtliche Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) ansehen kann.

Nach dem KiTaG sind künftig die Kommunen vorrangig in der Pflicht und die Landkreise sind nur noch sekundär für die Steuerung und Koordination der Angebote verantwortlich. Bezug nehmend auf die Erklärungen der Landesregierung, das „Kinderland Baden Württemberg“ anzustreben, hatte Bürgermeister Baust in seinem Sachvortrag allerdings nicht die Absicht, Oftersheim als die „Kinderkommune“ in der Region auszurufen, doch einen interkommunalen Vergleich scheute der Rathauschef mit dem örtlichen Kindergartenangebot inklusive Tagesgruppe, flexiblen Öffnungszeiten, dem Eingewöhnungsangebot für Kinder ab 33 Monaten und den beiden altersgemischten Gruppen im Peter-Gieser-Kindergarten mit 8 Betreuungsplätzen für Kinder ab 2 Jahren nicht. Im schulischen Bereich kommen ja mit Kernzeit-, Hort- und Ferienbetreuung, mustergültigen und wohlgemerkt unentgeltlichen Betreuungsangebote im JUZ (Hausaufgabenbetreuung und pädagogische Förderstunden) sowie der Einführung eines Nachmittagsbetriebs an THS für die Klassen 5 und 6 weitere Bausteine hinzu, die nach und nach ein umfassendes Netz an verlässlichen und qualitativ hochwertigen kommunalen Kinderbetreuungsangeboten ergeben. Die finanziellen Auswirkungen seien erheblich, womit man an der Grenze des Machbaren angelangt sei. Insofern äußerte der Bürgermeister erneut Kritik am Verhalten von Bund und Land, die den Kommunen immer mehr Lasten auferlegen, ohne für die nötige Finanzausstattung zu sorgen. Diese Unzufriedenheit komme aktuell auch in einer Entschließung der Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises zur Änderung der Landesverfassung zum Ausdruck („Wer bestellt, bezahlt“).

Der Bürgermeister ging dann auf die wesentlichen Neuerungen im Kindergartenbedarfsplan 2006/07 ein:

Der Gemeinderat hatte erstmals für das Kindergartenjahr 2004/05 einen Kindergartenbedarfsplan erstellt, der auch die notwendige Fördergrundlage für die Trägerbezuschussung ist. Dieser Bedarfsplan war nun für das Kindergartenjahr 2006/07 fortzuschreiben.

Dazu waren im Herbst vergangenen Jahres mittel- und langfristige Überlegungen im Zusammenhang u.a. mit den TAG-Ausbaunotwendigkeiten (Kleinkindbetreuung) und den Notwendigkeiten für das Umlegungsgebiet Nord-West zusammen mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE) als renommiertes Beratungsinstitut anzustellen, die die Gemeinde bei der Bedarfsermittlung und Lösung schwieriger finanzieller Sachverhalte (Personalbemessung, Trägervereinbarungen etc.) unterstützte. Die Arbeit der KE erwies sich als ausgesprochen hilfreich und gut, was auch von der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der letzten Prüfung bestätigt wurde. Nach mehreren Erörterungen und Abstimmungsgesprächen bzw. Verhandlungen mit den kirchlichen Fach- und Genehmigungsstellen sowie Beratungen in den Gremien der Gemeinde (Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Kindergartenkuratorium) waren Resultate vorhanden, die die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung, neue Trägervereinbarungen und schließlich auch das örtliche TAG-Ausbauprogramm für Kleinkinder ermöglichen.

Das derzeitige Platzangebot mit insgesamt 311 Plätzen, 14 Gruppen auch für U-3-Kinder (8 Plätze ab 2 Jahren und Plätze für 33-Monatskinder, soweit möglich) in den 4 örtlichen Kindergärten ist derzeit noch ausreichend und muss im laufenden Kindergartenjahr nicht verändert werden. Bei der Personalausstattung wurde ein so genannter Fachkräfteschlüssel von maximal 1,8/30 vereinbart ist, der die Personalausstattung auf vergleichsweise hohem Niveau gewährleistet und den Betrieb der Einrichtungen unbedenklich sicherstellen kann. Somit sind für alle örtlichen Kindergärten gleiche oder vergleichbare Verhältnisse auf dem Personalsektor geschaffen. Auch pädagogische Gesichtspunkte sind dabei angemessen berücksichtigt. Das jährliche Einsparvolumen durch den Fachkräfteschlüssel und andere Begrenzungen hat eine beachtliche Größenordnung von über 30.000 €/Jahr. Diese Einsparungen sind nicht nur wegen des vergleichsweise hohen Kostenniveaus und der jährlichen Kostensteigerung in der laufenden Bewirtschaftung erforderlich, sie dienen auch dazu, die Kosten im Blick auf bevorstehende kostenträchtige Veränderungen im Angebot (u. a. Kleinkindbetreuung, Sprachförderung, Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung etc.) verantworten zu können. Die mittelfristige Bedarfsprognose geht bis 2008 infolge allgemein sinkender Kinder-/Bedarfszahlen trotz Zuwächse im Neubaugebiet Nord-West nicht von einem Zusatzbedarf an Gruppen/Plätzen über den jetzigen Bestand hinaus. Im Bestand freiwerdende Plätze können in begrenztem Maße umgenutzt werden als so genannte altersgemischte Gruppen für die Kleinkindbetreuung ab 2 Jahren. Ab September 2009 allerdings, vielleicht schon etwas früher, wird sich aber ein Bedarf ergeben, der zusätzliche Plätze/Gruppen durch die Entwicklung in „Nord-West“ erforderlich macht und nicht mehr durch freie Kapazitäten im Altbestand gedeckt werden kann. Konkret geht die KE ab dem Kindergartenjahr 2007/08 von einem Bedarf von fast einer ganzen Regelgruppe aus. Dieser Bedarf erhöht sich ab 2009/10 auf 2 und ab 2011/12 auf 3 Gruppen.

Der Bebauungsplan Nord-West hat mit einem angemessen großen Grundstück im Eigentum der Gemeinde dafür vorgesorgt. Entgegen kommt der Gemeinde daher das Kooperationsangebot der Lebenshilfe Schwetzingen-Hockenheim mit einem Haus der offenen Hilfe bzw. einem Mehrgenerationenhaus, das auch KiGa-Kapazitäten flexibel bereits ab 2008 bereithalten würde. Nach Vorerörterungen auch im Gemeinderat und demnächst in der gebildeten gemeinsamen Projektgruppe wird sich das Gremium voraussichtlich in der November-Sitzung schon mit konkreteren Gedanken und Absichten befassen können.

Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren;

örtliches TAG-Ausbauprogramm bis 2010

Eine Umfrage des Rhein-Neckar-Kreises zeigt, dass die Gemeinde Oftersheim mit der vorgesehenen Schaffung 10 weiterer U3-Betreuungsplätze im KiGa-Jahr 2007/08 im Kreisvergleich sehr gut aufgestellt ist und den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung trägt. Die 18 Plätze im Ausbauangebot des KiGa-Jahres 2007/08 wären auf 3 örtlichen Kindergärten zu verteilen, wobei noch offen ist, welche Kindergärten konkret ein solches Angebot unterbreiten wollen und können. Die Träger sind aufgefordert, entsprechende Überlegungen anzustellen.

Abschluss neuer Verträge für die Förderung und den Betrieb kirchlicher Kindergärten
Nach den ursprünglich einvernehmlich geführten Beratungen über die neuen Kindergartenverträge in den Gremien sind auf der Seite der kirchlichen Genehmigungsbehörden zusätzliche Fragen und Vorbehalte entstanden, die nochmals zu erörtern waren. Aus einem weiteren Gespräch ergab sich substanziell keine Veränderung. Aus nachvollziehbaren Gründen konnte man sich hauptsächlich auf redaktionelle Änderungen im Vertragstext verständigen, sodass der u.a. der Fachkräfteschlüssel mit entsprechender Kostendeckelung unverändert als vereinbart gilt. Gegen diese Kompromissregelungen hatten schließlich alle Beteiligten nichts einzuwenden, und auch die Interessen der Gemeinde sind ohne Zweifel gewahrt. Die aktuell fortgeschriebenen Betriebsträgerverträge beinhalten sowohl die neu ausgehandelten Vereinbarungen zur Kostenbegrenzung (u.a. Fachkräfteschlüssel), zusätzliche Vereinbarungen zur Interessenwahrung der politischen Gemeinde und unverändert die Gemeindebezuschussung von 90,5 % (KiGa Fohlenweide 100 %). Die Vertragsänderung gilt rückwirkend ab 01.09.2006, die auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsrecht für beide Vertragspartner von einem Jahr zum Ende des Kindergartenjahres abgeschlossen ist.

In der folgenden Aussprache äußerten sich alle Fraktions-/Parteienvertreter uneingeschränkt positiv zu allen Aspekten der Kindergartenplanung, die ja bereits im Vorfeld einvernehmlich erörtert worden war. Dem gesamten Kindergartenpaket wurde schließlich ein einstimmiges Votum entgegengebracht, wobei in der Aussprache natürlich die zunehmend schwierigen Finanzierungsfragen ebenso nicht ausgespart wurden wie die Gewissheit, dass der begrüßenswerte Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter voranschreiten müsse, damit Oftersheim auch in Zukunft als Wohngemeinde attraktiv und konkurrenzfähig bleiben kann. Damit diese Zielsetzung erreichbar ist und die Gemeinde weiterhin zuversichtlich auf gutem Wege bleiben kann, sind regelmäßige Bedarfsplanungen unabdingbar. Außerdem wurde die Hoffnung geäußert, dass die neuen Verträge weiterhin eine Basis für eine gute Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern sein werden.

Wahl eines Gemeinderatsmitglieds für die Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am 09.10.2006 die Bürgermeisterwahl für gültig erklärt. Somit kann der gewählte Bürgermeister sein Amt offiziell am 01.11.2006 antreten und in der Gemeinderatssitzung voraussichtlich am 14.11.2006 verpflichtet werden.

Gemäß § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung hat der Gemeinderat aus seiner Mitte ein Mitglied zu wählen, das die Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters vornimmt. In der Regel übernimmt diese Aufgabe der 1. Bürgermeister-Stellvertreter. Insofern war es lediglich eine Formsache, dass mit der vorzunehmenden Verpflichtung von Bürgermeister Helmut Baust Gemeinderat und BM-Stellvertreter Oskar Jahn per einstimmiger Wahl beauftragt wurde.

Aktuelle Information zur Sperrung des Bahnhofs und der Bahnhofsunterführung
In den letzten Tagen sorgte die bevorstehende Sperrung des Bahnhofs und der Bahnhofunterführung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen für kritische Fragen und Irritationen, die natürlich in der jüngsten Gemeinderatssitzung ebenfalls einen beachtlichen Informationsbedarf auslöste. Mit einem aktuellen Sachstandsbericht entsprach die Gemeindeverwaltung diesem Informationsbedürfnis des Ratsgremiums und der Bevölkerung, der zunächst Abläufe und Hintergründe erklärte und die Ursachen für diese unbefriedigenden Verhältnisse darlegten. Nach einem kurzen Rückblick auf die schwierigen Verhältnisse und Entscheidungen auch in technischer Hinsicht bei der Bahn mussten jetzt erneut Verzögerungen beklagt werden, deren Ursache die Gemeinde nicht zu verantworten habe. Die ursprünglich beabsichtigte Ausführung in der Ferienzeit sei leider nicht realisierbar gewesen, u. a. weil eine der Hauptfirmen zwei Tage vor Ausführung in die Insolvenz geraten sei. Auch der enge Zeitplan bei der Unterführung Hildastraße hätte Alternativen zum jetzigen Vorgehen nicht erlaubt. Ein Abwarten dort zur Vermeidung der Vollsperrung sei auch deswegen nicht möglich gewesen, weil ein riesiger Zuschussverlust entstanden wäre, wenn ein Abschluss bis Jahresende im Rahmen der staatlichen Förderung nicht erfolgte. Derzeit dürfe man davon ausgehen, dass bis Jahresende beide Maßnahmen vollendet sind und für die Gemeinde dadurch keine erheblichen finanziellen Nachteile entstehen. Natürlich sei es bedenklich, dass der Ortsteil Nord für gewisse Zeit abgeschnitten sei und die Betroffenen Unannehmlichkeiten hinnehmen müssten. Die Gemeinde sei aber im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten außerordentlich bemüht, die Einschränkungen für Bahnbenutzer, Schüler und Kinder so erträglich wie möglich zu gestalten. Derzeit würde ein Busersatzverkehr speziell auch für die Schulen organisiert. Ausführliche Informationen werden natürlich folgen. Mit harscher Kritik am völlig unakzeptablen Verhalten der Bahndienststellen in vielen Situationen verband der Bürgermeister die Hoffnung, dass die Bevölkerung bzw. die Betroffenen trotzdem Verständnis aufbringen für die unbefriedigende Situation und den Bemühungen der Gemeinde eindeutig Grenzen gesetzt sind. In den Gremien wurden die Bedarfsentwicklungen mit der Einschätzung verbunden, dass unter Berücksichtigung des Wohngebiets Nord-West bis etwa 2009 möglicherweise die Umnutzung von vorhandenen Gruppen in altersgemischte Gruppen zur Schaffung von Plätzen für U-3-Kinder realisierbar sein könnte. Ab 2007 könnten vorbehaltlich jährlicher Überprüfungen etwa 18 Plätze für Kinder ab 2 Jahren insgesamt und somit 10 Plätze über Bestand hinaus angeboten werden. Mit 9 derzeit genehmigten Tagesmütterplätzen in Oftersheim wäre dies dann insgesamt ein Kleinkindbetreuungsangebot mit 27 Plätzen, das einer Versorgungsquote von 11,2 % entspräche.