HINWEIS:
Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.

Gartenbrunnen (7.9.06)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Brunnen

Brunnen

Nach geltendem Wasserrecht ist die Benutzung von Grundwasser für den eigenen Haushalt z.B. für die Beregnung des direkt zum Haus gehörenden Gartens erlaubnisfrei und beim Landratsamt anzuzeigen. Dabei sind die Entnahmemenge sowie die Art der Fördereinrichtung unerheblich. Allerdings darf das Wasser nur für eigene Zwecke entnommen werden. Aufgrund des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage muss durch die Stadtwerke Schwetzingen eine Teilbefreiung für den Brunnen erteilt werden.

Für die Errichtung von Brunnen und die Grundwasserentnahme zur Beregnung von Garten und Gartenflächen, welche nicht am Wohnhaus gelegen sind, dies ist häufig außerorts der Fall (z.B. Kleingartenanlagen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind beim Umweltamt der Gemeinde Oftersheim einzureichen. Die Gemeinde Oftersheim leitet die entsprechenden Unterlagen zeitgleich sowohl an das Wasserrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis als auch an die Stadtwerke Schwetzingen weiter. Nach Eingang der Unterlagen prüft das Landratsamt, ob der Brunnen und die Grundwasserentnahme möglich ist (Lage im Wasserschutzgebiet, Vorhandensein von Altlasten). Bei positiver Entscheidung bekommt man vom Landratsamt sowie von den Stadtwerken Schwetzingen eine Bestätigung zur Anzeige des geplanten Brunnens. Für die Anzeige des Brunnes im Innenbereich, erhebt das Landratsamt eine Verwaltungsgebühr von 50,00 €. Für die Erlaubnis eines Brunnens im Außenbereich ist die Verwaltungsgebühr sehr hoch (Entnahmemenge im Jahr ca. 100 m³= 500 € Verwaltungsgebühr)

Folgende Unterlagen sind beim Umweltamt Oftersheim einzureichen:

- formloser Antrag an die Gemeinde Oftersheim mit Erklärung über das gewünschte Bauvorhaben

- Lageplan mit Kennzeichnung des Brunnenstandortes

- vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gartenbrunnen

(im Umweltamt sowie auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim erhältlich)

- Zeichnung bzw. Skizze der Brunnenanlage

- vollständig ausgefülltes Antragsformular für den Anschluss- und Benutzungszwang

(im Umweltamt sowie auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim erhältlich)