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Gartenbrunnen (7.9.06)
Rubrik: | Das Umweltamt informiert |
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Anlagen:

Brunnen
Für die Errichtung von Brunnen und die Grundwasserentnahme zur Beregnung von Garten und Gartenflächen, welche nicht am Wohnhaus gelegen sind, dies ist häufig außerorts der Fall (z.B. Kleingartenanlagen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind beim Umweltamt der Gemeinde Oftersheim einzureichen. Die Gemeinde Oftersheim leitet die entsprechenden Unterlagen zeitgleich sowohl an das Wasserrechtsamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis als auch an die Stadtwerke Schwetzingen weiter. Nach Eingang der Unterlagen prüft das Landratsamt, ob der Brunnen und die Grundwasserentnahme möglich ist (Lage im Wasserschutzgebiet, Vorhandensein von Altlasten). Bei positiver Entscheidung bekommt man vom Landratsamt sowie von den Stadtwerken Schwetzingen eine Bestätigung zur Anzeige des geplanten Brunnens. Für die Anzeige des Brunnes im Innenbereich, erhebt das Landratsamt eine Verwaltungsgebühr von 50,00 €. Für die Erlaubnis eines Brunnens im Außenbereich ist die Verwaltungsgebühr sehr hoch (Entnahmemenge im Jahr ca. 100 m³= 500 € Verwaltungsgebühr)
Folgende Unterlagen sind beim Umweltamt Oftersheim einzureichen:
- formloser Antrag an die Gemeinde Oftersheim mit Erklärung über das gewünschte Bauvorhaben
- Lageplan mit Kennzeichnung des Brunnenstandortes
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gartenbrunnen
(im Umweltamt sowie auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim erhältlich)
- Zeichnung bzw. Skizze der Brunnenanlage
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für den Anschluss- und Benutzungszwang
(im Umweltamt sowie auf der Homepage der Gemeinde Oftersheim erhältlich)