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Einrichtung weiterer Kurzparkzonen und Halteverbote (16.8.06)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Kurzzeitparkzone

Kurzzeitparkzone

Kurzzeitparkzone 2

Kurzzeitparkzone 2

Einrichtung weiterer Kurzparkzonen und Halteverbote

Um dem Parkplatzbedarf Rechnung zu tragen, wurden in der Mannheimer Straße gegenüber dem Bahnhofskiosk und im Hardtwaldring vor dem Gebäude Dreieichenweg 1 (Poststelle) weitere Kurzparkzonen eingerichtet. In der Vergangenheit wurde festgestellt, dass immer wieder Dauerparker die öffentlichen Stellplätze blockierten.

Die Kurzparkzonen gelten montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr bzw. im Hardtwaldring zusätzlich samstags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit mit einer Parkscheibe in den ausgewiesenen Flächen zu parken. Die Dauer der Parkzeit ist jeweils ausgeschildert. Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Mannheimer Straße ab Eichendorffstraße bis zum Gemeindezentrum Mannheimer Straße 59 wurde ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Eine weiteres Parkverbot wurde in der Hockenheimer Straße gegenüber dem Hotel-Restaurant „Waldschlößl“ erforderlich, da dort regelmäßig verkehrsbehindernd geparkt wurde.

Die Fahrzeugführer werden auf die geänderten Verkehrsregelungen mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.

In den letzten Tagen hat der gemeindliche Polizeivollzugsbedienstete noch mittels Höflichkeitszetteln auf die Veränderung hingewiesen. Ab der kommenden Woche müssen Fahrzeugführer von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen mit Verwarnungen rechnen.