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Elektro- und Elektronikgesetz (7.4.06)

Rubrik:

Das Umweltamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Anlagen:

Elektroschrott

Elektroschrott

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes dürfen alte Elektrogeräte seit dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Durch die getrennte Erfassung der Elektrogeräte helfen alle Verbraucher in doppelter Weise, die Umwelt zu entlasten: Zum einen werden Ressourcen eingespart, zum anderen wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Oftersheim nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es für Elektro- und Elektronikgeräte auf Oftersheimer Gemarkung keine Sammelstelle gibt und somit diese nicht bei der Gemeinde abgegeben werden können. Wer seine Geräte widerrechtlich ablegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet wird.

Wie auch schon in der Vergangenheit, besteht die Möglichkeit, alte Elektrogeräte durch die 14-tägige Elektro- und Schrottsammlung der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH zu entsorgen. Die Termine zu den Sammlungen findet man im Serviceheft oder im Internet unter www.avr.rnk.de. Die Anmeldung kann per Entsorgungskarte aus dem Serviceheft, im Internet oder telefonisch unter 07261/931-310 erfolgen.

Zusätzlich hat die AVR seit dem 24. März 2006 für alle Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis eine Sammelstelle beim Abfallentsorgungszentrum in Wiesloch, in den Bruchwiesen 8, eingerichtet. Dort können alte Elektrogeräte während der Öffnungszeiten von montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.45 bis 16.00 Uhr sowie samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr kostenlos abgegeben werden.