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Rentenversicherung Baden-Württemberg (5.4.06)
Rubrik: | Soziales |
Herausgeber: | Oftersheimer Vereine |
Ort: | Mannheimer Str. 59 |
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Mannheim unterwegs:
Zu Gast in der Altenbegegnungsstätte in Oftersheim
Auf Einladung des Sozialamtes der Gemeinde Oftersheim, referierte Thomas Tallafuss vom Regionalzentrum Mannheim der Dt. Rentenversicherung Baden-Württembergs über Aktuelles zur Rentenbesteuerung, Änderung im Hinterbliebenenrecht sowie über die geplante Anhebung der Altersrenten. Mehr als 40 Personen konnten in der Cafeteria des Siegwald-Kehder-Hauses begrüßt werden. Das Thema Rentenbesteuerung stand dabei absolut im Mittelpunkt des Interesses der zahlreich erschienenen Zuhörer. Der Referent betonte, dass Alleinstehende im Jahr 2005 bis zu einer monatlichen Bruttorente von rund 1.550 Euro und Verheiratete bis zu einer monatlichen Bruttorente von 3.084 Euro steuerfrei sind.Für die meisten Rentenbezieher, die nicht noch Nebenjobs oder betriebliche Renten haben, dürfte die neue Regelung deshalb gegenwärtig kein Problem darstellen. Insgesamt rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund 3,3 Millionen Rentnerhaushalten, die mit der „Anlage R“ nun eine zusätzliche Erklärung abgeben müssen.Thomas Tallafuss wies darauf hin, dass Rentner bei der Steuererklärung ihre Renteneinkünfte erstmals mit diesem separaten Formular die Höhe ihrer Rente angeben müssen. Wichtig sei auch dass für die Besteuerung der Bruttobetrag der Rente entscheidend ist und nicht etwa der nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlte Rentenbetrag. Für die meisten Rentner wird es wegen der Freibeträge zu keiner erheblichen steuerlichen Mehrbelastung kommen. Langfristige Übergangsregelungen erleichtern die Umstellung und schließen Doppelbelastungen weitgehend aus. „Standardrenten“ (derzeit 1.176 Euro) werden voraussichtlich frühestens bei einem Rentenbeginn ab 2011 steuerlich belastet.
Steuerfrei, so der Referent, bleiben Renten aus der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner sowie Renten für Wehr- und Zivilbeschädigte und ihre Hinterbliebenen. Neben der Rentenbesteuerung wurde auch über das Themenfeld Hinterbliebenenrente an diesem Nachmittag referiert. Ein Antrag auf Rentenvorschuss muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden. Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner ein Vierteljahr lang Anspruch auf die volle Versichertenrente des Verstorbenen. Damit die Zahlung erfolgen kann, muss die Witwe oder der Witwer diese beim Renten-Service der Post beantragen. Antragsformulare gibt es in jeder Postfiliale. Oft beantragt auch das Bestattungsinstitut den Vorschuss. Der Antrag auf Zahlung des Vorschusses gilt zwar als Rentenantrag, er reicht aber nicht zur Berechung der Hinterbliebenenrente aus. Deshalb sollte schnellstmöglich ein Rentenantrag auf dem Rathaus gestellt werden.
Auch in dieser Veranstaltung wurde deutlich, was viele Männer nicht wussten: Auch sie haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn ihre Ehefrau stirbt. Rund 400.000 Witwer beziehen derzeit eine Hinterbliebenenrente. Die Witwerrente wird gezahlt, wenn die Frau bereits Rentnerin war oder mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei der Berechnung der Rentenhöhe wird wie bei Witwenrenten eigenes Einkommen angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Ein Antrag auf Witwerrente lohnt sich in jedem Fall, denn für die ersten drei Monate nach dem Tod der Ehefrau wird die Rente ungekürzt weitergezahlt. Die Fragen der Anwesenden konnten in der rund zweistündigen Veranstaltung geklärt werden, und sie konnten reichlich Informationsmaterial von der gesetzlichen Rentenversicherung mit nach Hause nehmen.