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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften (8.3.06)

Rubrik:

Das Bauamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Bauamt

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2006 beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hardtwaldsiedlung – Königsberger Straße/Breslauer Straße, Teiländerung“ nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 20.03.2006 bis 20.04.2006. Die Unterlagen liegen im Bauamt Oftersheim, Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Interessierte Bürger können Ihre Anregungen und Bedenken während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vortragen.

Im Hinblick darauf, dass sich der Geltungsbereich auf ein Bestandsgebiet des seit 24.03.1995 rechtskräftigen Bebauungsplanes bezieht und hier wiederum nur drei Grundstücke betroffen sind, wird eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB nicht durchgeführt. Ebenso wird ein Umweltbericht nach § 2a Ziffer 2 BauGB nicht erstellt.

Die am Verfahren beteiligten Behörden werden von der Auslegung benachrichtigt.