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Maßnahmen gegen den Ausbruch der Vogelgrippe (22.2.06)
Rubrik: | Das Ordnungsamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Vogelgrippe 2
Das Ordnungsamt informiert:
Maßnahmen gegen den Ausbruch der Vogelgrippe
Die toten Wildvögel und Schwäne auf Rügen und in Mecklenburg-Vorpommern waren alle mit dem auch für Menschen nicht ungefährlichen Virus H5N1 infiziert. Mit einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche muss leider gerechnet werden.
Um eine Ausweitung der Seuche zu verhindern gilt seit vergangenem Freitag bundesweit die Stallpflicht für Geflügel. Sie erstreckt sich auf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse und wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium per Eilverordnung am 17. Februar 2006 verhängt.
Alle bereits im vergangenen Jahr registrierten Halter der betroffenen Tiere müssen ab sofort mit Kontrollen des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung rechnen. Wer sein Geflügel nicht gesetzeskonform hält, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen.
Auch die Oftersheimer Bürger sind ab sofort aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, damit die Vogelgrippe eingedämmt werden kann. Das Ordnungsamt bittet eindringlich, Tauben, Enten und andere Wildvögel nicht mehr zu füttern, um mit den Brot- Getreideresten nicht noch Zugvögel anzulocken. Zudem sollte man vermeiden, Wildvögel anzufassen.
Wer im Gemeindegebiet einen toten Vogel entdeckt, kann dies im Ordnungsamt (Tel. 597106) zu den üblichen Bürozeiten melden.
Außerhalb dieser Zeiten ist das Polizeirevier Schwetzingen (Tel. 288-0) zuständig. Diese Stellen sind für diesen Fall vorbereitet und können bei Bedarf das Tier sicherstellen bzw. entsorgen. Sofern erforderlich, werden wildlebende tote Vogelarten amtstierärztlich untersucht.
Zugleich warnen die Behörden aber vor Hysterie, denn Verdachtsfälle bedeuten noch keine unmittelbare Gefährdung von Menschen, insbesondere wenn man sich den Vögeln fernhält.