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Öffentliche Bekanntmachung (15.2.06)
Rubrik: | Wahlen |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |
Ort: | Rathaus Oftersheim |
Anlagen:

Wappen Landtag
Öffentliche Bekanntmachung
Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Oftersheim wird in der Zeit vom
Montag, 6. März bis Freitag, 10. März 2006
während der allgemeinen Öffnungszeiten:montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00-12.00 Uhr,
mittwochs von 8.00-13.30 Uhr und donnerstags von 13.30-18.00 Uhr
im Wahlamt, EG., Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, (Tel. 06202-597102/103)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden.
Weitere Informationen: bitte den obigen Link anklicken.