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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2005 (14.12.05)

Rubrik:

Aus dem Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Gemeinderat Oftersheim

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.12.2005

Das Sitzungsjahr des Gemeinderats endete am vergangenen Dienstag mit einer öffentlichen Gemeinderatssitzung, deren Tagesordnung mit unterschiedlichen und auf den ersten Blick auch unspektakulären Beratungsthemen dennoch einige interessierte Mitbürger in den evangelischen Gemeindesaal lockte. Die Raumatmosphäre war dank des Adventsschmucks mit Kerzenschein auf den Ratstischen weihnachtlich geprägt und der Sitzungsverlauf selbst trug durch stets sachliche Beratung zu einer eher harmonischen Stimmung bei. Die Themenpalette reichte vom Betriebsplan für den Gemeindewald, die nicht unumstrittene Einführung der Benutzungsgebühren bei der Gemeindebücherei, eine Bebauungsplanänderung für die Hardtwaldsiedlung, Bauvoranfragen zur Errichtung von Stadthäusern und schließlich Auftragsvergaben für die Rathaussanierung. Zum Sitzungsende war dann bei den traditionellen Abschlussworten von Bürgermeister Helmut Baust und Bürgermeisterstellvertreter Oskar Jahn nach beeindruckender Jahresbilanz und Sitzungsstatistik des Ratsgremiums Besinnlichkeit und Nachdenklichkeit angesagt und beide vergaßen nicht Dankesworte an das Ratsgremium und die Verwaltung sowie allerseits gute Wünsche für die bevorstehenden Feiertage. Der Verlauf der Sitzung lässt sich im Wesentlichen folgendermaßen schildern:

 

Genehmigung des Betriebsplans 2006 für den Gemeindewald

Im Rahmen der Waldbegehung im November haben die Beamten des Forstamts auch die vorgesehenen Maßnahmen im Gemeindewald erläutert. Nach dem nunmehr vorliegenden Betriebsplan ist eine Holzernte von 520 Festmetern vorgesehen und die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.200 €. An Einnahmen sind 2005 ca. 6.500 € zu erwarten, die im Wesentlichen die reinen Erntekosten abdecken. Weitere Kosten fallen an für Kultur- und Jungbestandspflege sowie Wege- und Parkplatzinstandsetzung. Bei der Waldbegehung vorgestellt wurde auch das Naturschutzprojekt „Badische Binnendünen“, bei dem es um die Vernetzung isolierter Biotope und die langfristige Sicherung für besondere Naturausstattung der Oftersheimer Dünen aus Mitteln der „Stiftung Naturschutzfond“ geht, die vom Regierungspräsidium beantragt wurden. Im Januar wird dieses Projekt dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Gemeinderat nahm von diesen Informationen ohne weitere Aussprache Kenntnis und genehmigte einstimmig den Betriebsplan 2006.

 

Einführung von Benutzungsgebühren bei der Gemeindebücherei ab 01.02.2006

Anlässlich der Haushaltsberatung für 2006 musste erneut über verschiedene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beraten werden, wobei auch die Situation der Gemeindebücherei bei einem jährlichen Defizit von rund 240.000 € zu beleuchten war. Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Betrieb einer Gemeindebücherei eine freiwillige, durchaus sehr wichtige und sinnvolle Bildungseinrichtung für Einwohner aller Altersklassen ist. Mehrere Überlegungen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite mussten in Betracht gezogen werden, allerdings mit der ausdrücklichen Zielsetzung, dass Qualitätseinbußen nicht erfolgen sollten. So ist in Absprache mit der Büchereileitung im Zusammenhang mit ohnehin bevorstehenden personellen Veränderungen eine Kürzung des Personalaufwandes vorgesehen, die allerdings nicht zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten bei ca. 80.000 Ausleihen pro Jahr führen dürfen. Im Interesse der Qualitätssicherung soll auch keine weitere Kürzung bei der Medienbeschaffung erfolgen. Eine letzte angedachte Konsolidierungsmaßnahme war die Einführung von Benutzungsgebühren wie dies in den meisten Nachbargemeinden bereits geschehen ist. Der Gemeinderat folgte mit mehrheitlichem Beschluss der Empfehlung des Verwaltungsausschusses dahingehend, eine Jahresgebühr für Erwachsene in Höhe von 10 € pro Jahr einzuführen. Kindern und Jugendlichen wird weiterhin eine kostenfreie Benutzung der Medien eingeräumt und darüber hinaus soll eine Sozialregelung für begünstigte Erwachsene (Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner und ALG-Empfänger) diese Gebühreneinführung abmildern. Die Befürworter dieser Beschlussfassung waren sich in der Aussprache einig, dass diese Maßnahme vertretbar und zumutbar ist und dadurch kein Lesewilliger den Weg zur Gemeindebücherei scheuen müsse. Die CDU-Fraktion wollte ihr zustimmendes Votum allerdings mit der Maßgabe verknüpfen, dass nach einem Jahr Erfahrungszeit neu beraten und entschieden wird. Die SPD-Fraktion begründete ihre geschlossen ablehnende Haltung mit der klassischen Aufgabenstellung von Kommunen, den freien Zugang zur Literatur und Bildungseinrichtungen dieser Art kostenfrei zu unterbreiten. Insofern könne man die verwerfliche Einführung einer Bibliotheksgebühr zur Sanierung des Haushalts nicht mittragen. Auch sei die Frage erlaubt, ob es nicht andere Einsparmöglichkeiten gebe oder die Ausstattung mit Unterhaltungsmedien nötig sei. Die Vertreter der anderen Fraktionen und Parteien stimmten schließlich der Gebühreneinführung und der entsprechenden Änderungssatzung zu (bei 1 Enthaltung), die ab 01.02.2006 in Kraft treten und demnächst veröffentlicht wird.

 

Teiländerung des Bebauungsplans „Hardtwaldsiedlung – Königsberger Straße/Breslauer Straße“

Im Rahmen der negativen Prüfung der Bebaubarkeit von zwei Grundstücken in der Hardtwaldsiedlung im Landratsamt wurde von dort eine Bebauungsplanänderung empfohlen, insbesondere um die Eckgrundstücke baulich besser ausnutzen zu können. Dies geschah dann mit entsprechendem grundsätzlichem Beschluss des Gemeinderats am 13.09.2005 und jetzt war ein weiterer Verfahrensschritt im Gemeinderat abzuhandeln. Der Gemeinderat nahm vom vorliegenden Änderungsentwurf Kenntnis, mit dem das Beteiligungsverfahren nunmehr eröffnet wird bzw. die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt. Beschlussbestandteil war dann auch, dass eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch nicht durchgeführt wird im Hinblick darauf, dass sich das Bestandsgebiet des Bebauungsplans auf lediglich drei Grundstücke erstreckt. Über die Bürgerbeteiligung wird demnächst im Mitteilungsblatt berichtet.

 

Bauanfragen zur Errichtung von Stadthäusern im Wohngebiet Nord-West

Der Gemeinderat hatte sich ausnahmsweise auch mit Bausachen bzw. Bauvoranfragen zu beschäftigen, weil sich Dringlichkeit ergab und der Technische Ausschuss vor Jahresende nicht mehr tagt. Die drei Bauvoranfragen der Firma NCC Immobilien GmbH Fürstenwalde betrafen den Bau bzw. die Zulässigkeit von so genannten Stadthäusern entlang der Lessingstraße, der Geschwister Scholl- und Erich-Kästner-Straße. Die grundsätzliche Zulässigkeitsprüfung durch das Ortsbauamt ergab, dass die Errichtung dieser Stadthäuser (eine besondere Form von Reihenhäusern) in dreigeschossiger Bauweise nach dem Bebauungsplan grundsätzlich zulässig ist. Der Bebauungsplan im Wohngebiet Nord-West unterscheidet nämlich nicht zwischen Wohneinheiten in horizontaler oder vertikaler Anordnung. Zu klären waren bei den beabsichtigten Bauvorhaben auch Stellplatzfragen bzw. die Anordnung von Carports auf den betroffenen Grundstücken. Die Aussprache hierzu gestaltete sich nicht unschwierig und nahm längere Zeit in Anspruch. Die von einigen Gemeinderäten befürchteten langen, geraden und ununterbrochenen Reihenhauszeilen sind nach dem Bebauungsplan zwar nicht zu verhindern, aber optisch und städtebaulich nicht unumstritten. Insofern war auch über den Versuch zu diskutieren, auf freiwilliger Ebene Auflockerungen durch versetzte Anordnung der Baukörper zu erreichen. Die Bauverwaltung stand dem skeptisch gegenüber im Hinblick auf die eindeutige Rechtssituation und versuchte entsprechende Bedenken auch mit dem Argument zu zerstreuen, dass bei Abweichungen die ursprünglich gewollte Gestaltung , für die es durchaus in der Nachbarschaft gute Bespiele durch farbliche Nuancierungen gebe, nicht erreicht werden könne. Schließlich ergab sich ein grundsätzlich zustimmendes Meinungsbild allerdings mit dem Wunsch verknüpft, Möglichkeiten der Auflockerung im Interesse der Unverwechselbarkeit der neuen Bebauung zur Vermeidung befürchteter Monotonie zu nutzen. Eventuell werden sich Gemeinderat und Verwaltung auch auf einer Besichtigungsfahrt Erkenntnisse zur besseren Einschätzung verschaffen. Der Gemeinderat stimmte in allen drei Fällen den Bauabsichten inklusive der Anordnung von Carports, zum Teil im Wege der Befreiung von Festsetzung des Bebauungsplans zu, die als geringfügig anzusehen waren.

 

Fortsetzung folgt.