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Bebauungsplan "Nord-West" (14.9.05)
Rubrik: | Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

Baugebiet Nord-West
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 13.09.05 beschlossen, obigen Bebauungsplan nach § 3 (2) BauGB erneut offen zu legen. Aus aktuellem Anlass soll in den textlichen Festsetzungen die Zulässigkeit von Kellergeschossen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ausgeschlossen werden, wenn sie näher als 2,50 m zu den öffentlichen Verkehrsflächen angeordnet werden sollen. Bauliche Eingriffe in die öffentlichen Verkehrsflächen sind nicht zulässig.
Der Bebauungsplanentwurf, die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 26.09 – 28.10.05 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, Bauamt, zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Während der Offenlagefrist können Anregungen im Bauamt, Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die betroffenen Behörden deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein können, werden von der Offenlage benachrichtigt. Die Abbildung zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans.