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Bestimmung des Hauptwohnsitzes von Studenten (21.9.15)

Rubrik:

Das Bürgerbüro informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Gemeinde Oftersheim - Bürgerbüro

Gemeindewappen 2012

Gemeindewappen 2012

Mit dem Wintersemester des Studiums am 01. Oktober beginnt für viele junge Erwachsene aus Oftersheim ein neuer Lebensabschnitt, der viele Veränderungen mit sich bringt. Häufig ist damit auch die erste „eigene“ Wohnung verbunden, damit sie sich voll und ganz den neuen Herausforderungen widmen können und nicht täglich zum Heimatort pendeln müssen.

Bei der erforderlichen Anmeldung dieser Wohnung bei den Meldeämtern der jeweiligen Hochschulstädte wird den Studenten häufig verdeutlicht, dass sie sich zwingend mit Hauptwohnsitz am Studienort anmelden müssen. Da dies jedoch nicht zutreffend ist, weisen wir nachfolgend auf die Rechtslage hin:

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so bestimmt sich dessen Hauptwohnung nach § 17 des Meldegesetzes (MG). Die Hauptwohnung ist dabei die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners, die im Verhältnis zu den anderen Wohnungen zeitlich tatsächlich am häufigsten benutzt wird.

Unverheiratete Studenten der allgemeinen Hochschulen, die am Ort der Hochschule eine Wohnung haben und der Meldebehörde plausibel angeben, regelmäßig am Wochenende und in den Semesterferien in die Wohnung am Heimatort zurückzukehren, haben demna

ch ihre vorwiegend benutzte Wohnung am Heimatort. Legt man der Betrachtung eine jahresdurchschnittliche Studiendauer sowie die vorlesungsfreie Zeit zugrunde, errechnet sich unter Berücksichtigung regelmäßiger Wochenendheimfahrten ein deutliches zeitliches Übergewicht für die Wohnung am Heimatort.

Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, versuchen die Meldebehörden der Hochschulstädte die Studenten dazu zu bewegen, sich mit Hauptwohnsitz am Studienort anzumelden. Ausschlaggebend sind dabei Aspekte, die mit dem Melderecht nur indirekt zu tun haben, die jedoch für die Gemeinden von erheblicher Bedeutung sind. Da sich die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden durch den kommunalen Finanzausgleich an der Zahl der Einwohner orientiert, stellt sich die Gemeinde besser, die möglichst viele Einwohner hat.

Das Beibehalten der Hauptwohnung in Oftersheim zeigt deshalb nicht nur Ihre Verbundenheit zu Ihrer Heimatgemeinde, sondern kommt auch  Ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zugute.

Sollte die Meldebehörde Ihres Studienortes die Bestimmung der Hauptwohnung in Ihrer Heimatgemeinde nicht akzeptieren, dann setzen Sie sich bitte mit mit den Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros (Telefon: 06202/597-101, -103 oder -104, E-Mail: buergerbuero@oftersheim.de) in Verbindung. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

(Bildquelle: www.sonnenkindergarten.com )