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Bundestagswahl am 18.09.2005 - Briefwahl - (31.8.05)
Rubrik: | Das Wahlamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Briefwahl
Das Wahlamt informiert: Bundestagswahl am 18.09.2005
Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes nahmen in den vergangenen Tagen bereits eine große Anzahl von Briefwahlanträgen entgegen. Die entsprechenden Anträge können Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, mittels ausgefüllter und unterschriebener Wahlbenachrichtigungskarte oder durch Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“ auf der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de stellen.
Für Briefwähler besteht auch die Möglichkeit, die Stimmabgabe unmittelbar im Wahlamt vorzunehmen, wo eine Wahlkabine mit Wahlurne zur Verfügung steht. Ansonsten werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen unverzüglich an die Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift zugestellt.
Die Ausstellung eines Wahlscheines stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und sollte nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält, er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und er sich in das dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen seines körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 16.09.2005, 18.00 Uhr, beim Wahlamt, Eichendorffstraße 2, beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, dort gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, am 17.09.2005, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Insbesondere für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag, den 17.09.2005 von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Nicht ins Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden können.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an das Wahlamt absenden, dass dieser dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform entgeltfrei befördert. Er kann auch direkt beim Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Wahlamtes, Eichendorffstraße 2, geworfen werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Leerungszeiten der öffentlichen Briefkästen am Wochenende werden die Wählerinnen und Wähler, die Wahlbriefe mit Hilfe der Deutschen Post AG übermitteln wollen, gebeten, diese bis Freitag, den 16.09.2005 in die Postbriefkästen einzuwerfen.