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Bundestagswahl am 18.09.2005 (24.8.05)
Rubrik: | Das Wahlamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

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Bundestagswahl am 18.09.2005 - Das Wahlamt informiert
Die Bundestagswahl am 18.09.2005 wirft auch im Wahlkreis „279 Bruchsal-Schwetzingen“, dem Oftersheim und die umliegenden Gemeinden angehören, ihren Schatten voraus. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den Wahlbenachrichtigungskarten zu schenken, auf denen unter anderem der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben sind. Diese Angaben haben sich bei vielen der Wahlberechtigten geändert. Aufgrund der Tatsache, dass das Rathaus gegenwärtig nicht als Wahlraum zur Verfügung steht musste eine Neueinteilung der Wahlbezirke erfolgen. Diese Gelegenheit wurde außerdem dazu genutzt, alle Wahlbezirke generell neu zu ordnen und die Anzahl zu verringern. Für die Bundestagswahl 2005 und die Landtagswahl 2006 ist die Gemeinde Oftersheim in 11 allgemeine Wahlbezirke (vorher 17) eingeteilt. Bei dieser Neueinteilung wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass nach Möglichkeit jedem Wahlberechtigten das nächstgelegene Wahllokal zugeordnet wurde.
Wahlberechtigung
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die bevorstehende Bundestagswahl werden bis spätestens
Sonntag, den 28.08.2005
an die wahlberechtigten Oftersheimer Einwohner zugestellt. Wahlberechtigt sind nach § 12 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
2. mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wer die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht wählen. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Person aufgrund der Eintragungen im Melderegister eine Wahlbenachrichtigung oder einen Wahlschein erhalten hat. Wenn eine im Melderegister eingetragene Person ihr Wahlrecht verliert, weil sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, ohne zuvor eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten zu haben, wird dies der Meldebehörde zumeist nicht bekannt. Es kann daher vorkommen, dass das Melderegister und infolgedessen das Wählerverzeichnis aufgrund der Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts fälschlicherweise eine unrichtige Eintragung enthalten.
So unter anderem bei
- Einbürgerungen türkischer Herkunft, die seit dem 1. Januar 2000 die türkische Staatsangehörigkeit zurück erworben haben,
- hier lebenden und geborenen Deutschen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates angenommen haben, weil sie beispielsweise einen zeitweiligen Altersruhesitz im Ausland gewählt haben,
- in Deutschland aufgenommenen Aussiedlern, die nun erstmals die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion angenommen haben.
Wer nicht wahlberechtigt ist und dennoch wählt, kann sich strafbar machen. Das Wahlamt ist auch in diesen Fällen für entsprechende Rückmeldungen dankbar.
Alle Wahlberechtigten, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, jedoch von einer Wahlberechtigung ausgehen , werden gebeten, umgehend mit dem Wahlamt, Eichendorffstraße 2, Tel 597-102 bzw. 597-103 Kontakt aufzunehmen. Dort kann in der Zeit vom 29.08.-02.09.2005 zu den üblichen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden.
Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes nehmen bereits seit der vergangenen Woche Briefwahlanträge entgegen. Die entsprechenden Anträge können Wahlberechtigte, die per Briefwahl abstimmen wollen, mittels ausgefüllter und unterschriebener Wahlbenachrichtigungskarte oder durch Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“ auf der Homepage der Gemeinde www.oftersheim.de stellen. Das Wahlamt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Versand und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wegen dem noch nicht erfolgten Stimmzetteldruck voraussichtlich erst ab kommender Woche möglich ist. Beim Bundeswahlausschuss noch anhängige Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten verursachten leider diese zeitliche Verzögerung.
Für Briefwähler besteht zu gegebener Zeit auch die Möglichkeit, die Stimme gleich im Wahlamt abzugeben, wo eine Wahlkabine mit Wahlurne zur Verfügung steht.
Ansonsten werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen schnellstmöglich an die Wohnanschrift oder an eine andere Versandanschrift (Urlaubsadresse u.ä.) zugestellt. Insbesondere Personen, die vor Auslieferung der Stimmzettel verreisen, sollten unbedingt darauf achten, dass die Urlaubsanschrift deutlich lesbar im Antrag angegeben ist.
Die Ausstellung eines Wahlscheines stellt eine Ausnahme zur Urnenwahl dar und sollte nur genutzt werden, wenn sich ein Bürger am Wahltag außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält, er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und er sich in das dortige Wählerverzeichnis nicht eingetragen hat oder aus beruflichen Gründen, wegen hohen Alters oder wegen seines körperlichen oder gesundheitlichen Zustandes den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.