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Bestehende Pumpwerke funktionieren reibungslos (10.8.05)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung |

Überschwemmung
Generelle Gedanken zu den sommerlichen Regenereignissen und der Leistungsfähigkeit des Entwässerungskanalnetzes der Gemeinde Oftersheim
Am Mittwoch, 29. Juni 2005 ereignete sich zwischen 17.00 und 20.00 Uhr ein unwetterartiges Regenereignis in der Kurpfalz. Besonders betroffen waren die Gemeinden Ketsch, Brühl, Schwetzingen, Oftersheim und Plankstadt. Nach bisher vorliegenden Aufzeichnungen, lagen die Niederschlagshöhen zwischen 50 und 75 mm in einem Zeitraum von 50 bis 80 Minuten. Die dabei aufgetretene Niederschlagsintensität in Liter pro Sekunde und Hektar bei dieser Regendauer entspricht statistisch gesehen Ereignissen, die sehr selten auftreten. In Schwetzingen mit einem extrem hohen Niederschlag von 75 mm, entsprach dies z.B. einer Wiederkehrhäufigkeit in einer Größenordnung von ca. 1.000 Jahren. In allen Gemeinden, insbesondere in Brühl und Schwetzingen sind zahlreiche Keller und tiefer liegende Gebäudeteile überflutet worden. Vom Zweckverband Schwetzingen, der die Abwasserbehandlung für alle Gemeinden durchführt, wurde festgestellt, dass alle im Verbandsgebiet bestehenden Pumpwerke reibungslos funktioniert haben. Es gab zwar in mehreren Fällen Stromausfall durch Wasser- bzw. Blitzschaden, die installierten Notstromaggregate haben aber sofort den weiteren Betrieb sichergestellt, sodass das System bestehend aus den Rohrnetzen und den Pumpwerken inkl. der Kläranlage während und nach dem Regenereignis funktioniert hat.
Die Kanalnetze in Oftersheim und Schwetzingen wurden letztmalig 1998 nachgerechnet. Die Netze wurden für ein Regenereignis nachgewiesen, welches statistisch gesehen alle zwei Jahre einmal auftreten kann. Die europäische Norm, in der bei einem so genannten Bemessungsregen bei einer Dauer von 30 Minuten eine Niederschlagsfülle von ca. 20 mm zu bewältigen ist, wurde vollständig erfüllt. Im Vergleich dazu wurden am 29.06.2005 50 bis 75 mm gemessen. Daraus wird deutlich, dass die Netze gar nicht in der Lage sein können derart hohe Regenmengen schadlos abzuleiten. Die Folge ist ein Überstau in den Straßenraum und anschließend eine Überflutung in die benachbarten Grundstücke. Es ist absehbar, dass der künftige Generalentwässerungsplan umfassendere Aussagen zu treffen hat als das heute der Fall ist. Eine Größerdimensionierung aller Kanäle bzw. Schaffung von zusätzlichen Rückhalteräumen über das heute übliche Maß hinaus ist wirtschaftlich jedoch nicht vertretbar und würde eine unzumutbare hohe finanzielle Belastung der Bürger bedeuten. Allerdings zeigt sich der Klimawandel auch in einer Veränderung der Regenereignisse hin zu extremen Situationen.
In künftigen Generalentwässerungsplänen sind umfassende Lösungsansätze auch für die Situation an der Straßenoberfläche aufzuzeigen und daraus Maßnahmen abzuleiten.
In den alten Ortszentren finden wir heute in der Regel noch Hochbordsteine mit einer Höhe zwischen 15 und 20 cm. Diese Konstruktion findet sich in Baugebieten seit den 60er Jahren nicht mehr, verwendet wurden seitdem Tiefborde mit einer Höhe zwischen 2 und 4 cm. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Minderung des Staubereiches der Straße, die zwangsläufig zu einer früheren Überflutung der Randsteine führt. Bei Wohnwegen ohne Trennung durch einen Bordstein im Neubaugebiet Nord-West wird z.B. versucht, den Stauraum durch eine V-förmige Ausbildung des Straßenprofils zu erhöhen. Grundsätzlich kann natürlich eine Entlastung des Kanalnetzes und damit eine Minderung der Überflutungsgefahr dadurch geschaffen werden, dass Dachflächen oder Hofflächen vom bestehenden Netz abgehängt und an private Versickerungsflächen (Gartenflächen) angeschlossen werden.
Unser Kanalnetz ist in der Lage, normale Regenereignisse mit einer Fülle von 20 - 25 mm mit einer Dauer von ca. 30 Minuten ohne Überstau abzuleiten. Darüber hinaus kommt es regelmäßig und durch den Klimawandel künftig verstärkt zu Überstauungen in den Straßenraum und dann relativ schnell zu Überflutungen der benachbarten Grundstücke. Es obliegt somit natürlich auch der Verantwortung jedes Grundstücksbesitzers, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr von Kellerüberflutungen zu mindern. Im Einzelfall bleibt zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln durchgeführt werden können, um tiefer liegende gefährdete Bereiche wie Kellerlichtschächte, Treppeneingänge oder Garagenabfahrten vor Überflutungen zu schützen. Generell gilt, Rückstauebene ist die Straßenoberkante.
In jedem Fall ist an allen Gebäuden der Rückstauschutz der Entwässerung zu überprüfen. Als sicherste Lösung ist die Anordnung einer Hebeanlage bis über Straßenniveau zu nennen. Absperrschieber in den Grundleitungen oder auch Rückschlagklappen bringen keinen 100%igen Schutz, da entweder vergessen wird den Schieber zu schließen bzw. Rückschlagklappen durch Verunreinigungen nicht schließen. Die in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Regenereignisse sollten jedem Bürger bewusst machen, dass eine zunehmend höherwertige Nutzung von Kelleräumen auch ein zunehmendes Risiko birgt, wenn Zugänge, Öffnungen auf oder unter Straßenniveau liegen.