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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.04.2005 (20.4.05)

Rubrik:

Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Rathaus Oftersheim - Sitzungssaal

Gemeinderat 2004

Gemeinderat 2004

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.04.2005

Mit spektakulären Themen oder kommunalpolitischem Zündstoff war sie nicht ausgestattet, die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag. Insofern wunderte es nicht, dass nur wenige interessierte Besucher den Sitzungsverlauf im Ratssaal verfolgten, der wegen der in Kürze beginnenden Sanierungsarbeiten im Rathaus letztmals Sitzungsraum des Gemeinderatsgremiums war. Auch der Gemeinderat muss für die Zeit der Bauarbeiten umziehen und wird im Evangelischen Gemeindesaal in der Eichendorffstraße Quartier nehmen für Gemeinderatssitzungen und im Obergeschoss des Hauses Mannheimer Straße 59 für Ausschusssitzungen.

Die Themenpalette in öffentlicher Sitzung, der eine nichtöffentliche Beratung folgte, reichten von öffentlichen Bauvorschriften für Werbeanlagen über Auftragsvergaben für Hebewerksanierungen bis zum Abschluss eines Amtsblattvertrags. Die Beratungsergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

Örtliche Bauvorschriften für die Anforderungen an Werbeanlagen und Automaten

Der Gemeinderat hatte im April 2004 beschlossen, für Teilbereiche des Ortskerns örtliche Bauvorschriften über Anforderungen an Werbeanlagen zu erlassen, um einem drohenden Wildwuchs Einhalt zu gebieten bzw. Fehlentwicklungen im gestalterischen Bereich zu verhindern. Mit den beabsichtigten Vorschriften sollen außerdem die historischen Straßenzüge entlang der Heidelberger Straße sowie Mannheimer Straße von der Heidelberger Straße nach Schwetzingen sowie einige abzweigende Straßenzüge in ihrem architektonischen und städtebaulichen Zusammenhang erhalten und geschützt werden.

Ein von der Verwaltung erarbeiteter Entwurf war dann Gegenstand eines Beteiligungsverfahrens für Behörden und Bürger, aus dem keine nennenswerten Einwände oder Anregungen hervorgingen. Lediglich das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises forderte eine unmissverständliche räumliche Festlegung des Geltungsbereichs durch parzellenscharfen Lageplan. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und stimmte nach kurzer Erörterung dem überarbeiteten Entwurf der Bauvorschriften zu, die nunmehr für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, damit verfahrensgemäß erneut Anregungen oder Stellungnahmen vorgebracht werden können. In der Aussprache beschäftige sich das Gremium wiederholt mit der Fragestellung, warum nicht eine Regelung für den gesamten Ortsbereich geschaffen wird. Sowohl der Bürgermeister als auch Ortsbaumeister Schulz betonten nach Klärung mit dem Landratsamt Rechtsgründe, die eine globale Bauvorschrift für alle Ortsstraßen nicht erlauben. Allerdings sei man zuversichtlich, dass man in den Bereichen außerhalb der Satzung im jeweiligen Einzelfalle auch ohne Satzungsgrundlage Auswüchse wirksam vermeiden könne.

Auftragsvergaben über Hebewerkssanierungen

Die notwendigen Umbau- und Betonsanierungsarbeiten in den Hebewerken I und III wurden nach grundsätzlicher Beratung in einer vorangegangenen Sitzung des Gemeinderats öffentlich ausgeschrieben. Die geprüften Auswertungsergebnisse der Submission wurden dem Gemeinderat nunmehr zur Kenntnis gegeben, der anschließend die Arbeiten an die jeweils günstigsten Bieter wie folgt vergeben konnte:

- Umbau- und Betonsanierungsarbeiten Firma PHILIPP UND WAHL, Ludwigshafen, Bruttogesamtpreis von 138.682,74 €

- Austausch der Trockenwetterschnecken Firma KUHN, Höpfingen, Bruttogesamtpreis von 60.592,60 €.

Mit diesen Vergabeergebnissen liegt man deutlich sowohl unter der Kostenschätzung der GKW-Ingenieure, als auch unter den im Haushaltsplan mit 300.000 € veranschlagten Mittelansatz.

Abschluss eines Amtsblattvertrags

Die Gemeinde Oftersheim ist derzeit fast die einzige Gemeinde ohne schriftlichen Vertrag mit dem Verlag „Nussbaum-Medien“, St. Leon-Rot über die Herausgabe des örtlichen Mitteilungsblatts. Dem Bemühen des Verlags seit längerer Zeit, diesen vertragslosen Zustand in beiderseitigem Interesse zu beenden, musste nun Rechnung getragen werden. Dabei wünschte der Verlag im Hinblick auf die beachtliche Textseitenentwicklung in den letzten 10 Jahren (50%) bei gleichzeitig nur geringem Anzeigenwachstum (2 %) auch eine Mengenbegrenzung schon seit längerer Zeit. Diese konnte man im vergangenen Jahr auch erreichen, weil mit Zustimmung des Gemeinderats einschränkende Maßnahmen mit Erfolg praktiziert wurden.

Der Gemeinderat nahm nunmehr Kenntnis vom Ergebnis erneuter Verhandlungen der Verwaltung mit dem Nussbaum-Verlag über den Abschluss eines Amtsblattvertrags. Die Vereinbarungen bzw. Inhalte wurden gebilligt, weil die Konditionen im Sinne der Gemeinde mittlerweile deutlich nachgebessert wurden und somit kein Anlass bestand, einen Verlagswechsel vorzunehmen. Allerdings ist den Informationen der Verwaltung zu entnehmen, dass weiterhin eine strikte Anwendung der Regularien zur Mengenbegrenzung erforderlich sein wird.

Sonstiges/Bekanntgaben

Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung endete in gewohnter Weise mit der Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus vorangegangener Sitzung und Bekanntgaben und Informationen aus dem Sitzungs- oder Gemeindegeschehen. Dabei war eine Mitteilung des Bürgermeisters besonders erfreulich, denn sie betraf die Bewilligung von Fördermitteln für die Gemeinde Oftersheim in Höhe von 800.000 €. Mit dieser beachtlichen Fördersumme wird es im Rahmen des Landessanierungsprogramms möglich sein, u. a. Gemeindemaßnahmen wie die Rathaussanierung, Straßenbaumaßnahmen, den Bahnhofsvorplatz oder Grunderwerbsvorgänge zu finanzieren bzw. zu ermöglichen.