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Lärmschutzwand in Oftersheim (22.3.05)
Rubrik: | Das Bauamt informiert |
Herausgeber: | Gemeinde Oftersheim - Bauamt |

Lärmschutzwand
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmschutzwand in Oftersheim
Nachdem seit einiger Zeit ein Teil der Lärmschutzwand auf der Ostseite der Bahn zur Max-Planck-Straße und der Straße „Am Biegen“ gebaut wurde fragen sich die betroffenen Grundstückseigentümer, wie und wann es mit der Maßnahme weitergeht. Bekanntlich ist der Lärmschutz Teil eines Gesamtprojekts zur Umgestaltung und Erneuerung des Bahnhofsbereichs. Neben dem Lärmschutz ist der wichtigste Teil der Ausbau unseres Bahnhofs zu einem S-Bahn-Haltepunkt. Die Rampen auf beiden Seiten werden erneuert und behindertengerecht ausgestaltet. Der Mittelbahnsteig wird über einen Fahrstuhl erschlossen. Die Lärmschutzwände in Höhe des Bahnhofs sollen transparent gestaltet werden.
Von Beginn an hat der Gemeinderat und die Verwaltung darauf gedrängt, dass dieses Maßnahmenpaket nicht aufgeschnürt wird sondern in einem Zuge realisiert wird. Dieses ist nicht gelungen. Für die Lärmschutzwand stehen die Mittel auf Bundesebene für Oftersheim bereit und müssen abgerufen werden. Für das Projekt S-Bahn stehen vorerst keine Mittel bereit. Trotzdem war sich der Gemeinderat darin einig, dass die Kosten für eine vorgezogene Realisierung dann übernommen werden, wenn klar ist, das diese Vorgehensweise langfristig die Förderung nicht einschränkt oder verhindert. In diesem Sinne wurden verschiedene Vorstöße auf Bundes- und Landesebene unternommen unter Einschaltung der für unseren Raum zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten. Zwischenzeitlich wurde Bereitschaft signalisiert, als Teilmaßnahme wenigstens der Erhöhung des östlichen Bahnsteigs zuzustimmen, um auf diese Weise den Bau der Lärmschutzwand und die Bahnsteigerhöhung als eine Gesamtmaßnahme zeitlich koordiniert durchzuführen.
Über dieses Maßnahmenpaket werden sich in den nächsten Wochen die Verantwortlichen bemühen, einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan zu entwickeln, der dann den betroffenen Eigentümern persönlich mitgeteilt wird.