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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.12.2004 (8.12.04)

Rubrik:

Gemeinderat

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Gemeindeverwaltung

Ort:

Gemeinderat Oftersheim

Gemeinderat 2004

Gemeinderat 2004

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.12.2004

Die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung im zu Ende gehenden Jahr am vergangenen Dienstag war geprägt von der konjunkturell bedingten Finanzkrise in den öffentlichen Haushalten, die nunmehr auch Oftersheim immer mehr erfasst und die Gemeinden zu unliebsamen Maßnahmen und Reaktionen zwingt.

Der Adventsschmuck mit Kerzenschein auf den Ratstischen konnte zwar etwas vorweihnachtliche Atmosphäre in den Ratssaal zaubern, einige Sitzungsvorlagen waren allerdings nicht geeignet, den Oftersheimer Bürgern einen weihnachtlichen Gabentisch zu bereiten. Im Gegenteil war der Gemeinderat u. a. auf Grund der extrem schrumpfenden Einnahmen beim Finanzausgleich und massiver Erhöhung der Kreisumlage zu Gegenmaßnahmen in Form von Ausgabenreduzierungen und Erhöhung von Steuern und Abgaben zur Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt gezwungen. In einem ersten Maßnahmenpaket im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung, der leider 2005 weitere Beschlüsse folgen müssen, stand die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Abwassergebühren zur Debatte. Auch im Bäderbetrieb „bellamar“ sehen sich die Geschäftspartner Schwetzingen und Oftersheim in Folge ausufernder Kosten zu Einnahmeverbesserungen und Einsparungen gezwungen. In diesem Zusammenhang bot es sich an, die zwischen der Trägergemeinde geschlossene Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1981 den geänderten Verhältnissen anzupassen. Während zu Beginn der Sitzung der 1. Tagesordnungspunkt mit der Genehmigung des Forstbetriebsplans 2005 für den Gemeindewald keine nennenswerte Probleme bereitete, tat sich der Gemeinderat beim Bebauungsplanverfahren für Einschränkung bzw. Standortsteuerung von Mobilfunkanlagen schwerer. Aus der Sitzung kann im Wesentlichen über folgende Ergebnisse berichtet werden.

 

Betriebsplan 2005 für den Gemeindewald

Dem Gemeinderat lag der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2005 zur Beschlussfassung vor. Demnach sind vorgesehen verschiedene Maßnahmen im Dünenbereich zwischen Kleintierzuchtverein und Grillhütte. Auf einer Fläche von ca. 8,5 Hektar ist ein Holzeinschlag vorgesehen, von dem man einen Holzertrag von ca. 400 Festmeter Stammholz erwartet. Der Gesamtaufwand ist kalkuliert mit rund 21.500 €, davon entfallen 4.000 € auf Wege- und Erholungsmaßnahmen. Die Einnahmen aus dem Holzverkauf sind mit 8.000 € veranschlagt, dazu kommen sonstige Einnahmen von ca. 7.000 €, so dass mit einem Defizit von ca. 6.500 € zu rechnen ist. Die Beschlussfassung erfolgte auch insofern ohne vorhergehende Aussprache, weil bei der Waldbegehung im November die zahlreichen Gemeinderäte vor Ort Informationen aus erster Hand bekommen hatten.

 

Satzung über die Änderung bzw. der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Die schwierige allgemeine Finanzsituation erfordert es auch in Oftersheim, Beschlüsse zu fassen über Steuer- und Gebührenerhöhungen, obwohl gerade dieses in der Dezembersitzung besonders schwer fällt. Auf Grund der seit Jahren rückläufigen Entwicklung der Netto-Einnahmen aus dem Finanzverbund ergab sich die Situation, dass die jährlichen laufenden Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Diese Situation, erstmals im Jahr 2004 aufgetreten, verschärft sich im kommenden Jahr mit einer voraussichtlichen Deckungslücke im Verwaltungshaushalt von 1,3 Mio. €. Im Verwaltungsausschuss war natürlich eingehend über die Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung vorberaten worden, wobei sich allerdings auch die Notwendigkeit von Steuer- und Gebührenerhöhungen zwangsläufig ergab. Mit den nun beabsichtigten Einsparungen und vorgesehenen Steuer- und Abgabeerhöhungen kann insgesamt lediglich eine Entlastung von 285.000 € erreicht werden, so dass danach immer noch eine Deckungslücke von ca. 1,1 Mio. € verbleibt, die aus dem Vermögensbestand zu decken sein wird. Das Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat bei letzter Haushaltsplanfeststellung der Gemeinde dringlich nahegelegt, auf Grund der gegebenen Haushaltsschieflage die Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts künftig so zu verbessern, dass der Ausgleich wieder ohne Hilfe von Vermögenserlösen und zwar alternativ durch Einnahmeverbesserungen bei den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern sowie den Abwasser- und Friedhofsgebühren) ermöglicht wird. Im Rahmen der Vorberatung war weitgehendes Einvernehmen dahingehend vorhanden, dass zur Haushaltskonsolidierung neben gemäßigten Steuer- und Abgabenerhöhungen, die die Einwohner nicht übermäßig belasten dürften, auch der Einsatz von Vermögensmitteln in Betracht gezogen wird. Auf Grund der in den zurückliegenden Jahren sparsamen und wirtschaftlichen vorsorglichen Haushaltsführung sei man im Gegensatz zu den meisten anderen Städten und Gemeinden zum Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme in der Lage. Dies lasse sich in Zukunft bei nachhaltiger verantwortungsbewusster Haushaltsführung nicht beliebig wiederholen, denn dann sei die Substanz gefährdet. In der Aussprache äußerten die Fraktions-/Parteiensprecher weitgehend übereinstimmend ihre Argumente und Einschätzungen, die am eingeschlagenen Weg keine Zweifel aufkommen lassen und Alternativen leider nicht ermöglichen. Unter anderem wurde auf die lange Zeit unveränderten Steuerhebesätze, bei der Gewerbesteuer sogar seit 1958, verwiesen. Die bisher großzügige und den Bürger schonende Steuer- und Abgabepolitik der Gemeinde sei nicht mehr durchzuhalten und trotzdem falle es nicht leicht, entsprechende Beschlüsse zu fassen zur Lösung der strukturellen Probleme im Verwaltungshaushalt, die sich nunmehr beängstigend fortsetzen. Mehrfach war auch von nicht beeinflussbaren Aufgabenentwicklungen wie massive Erhöhung der Kreisumlage, Kostentendenzen bei den Kindergärten, Einbrüche beim Finanzausgleich etc. verwiesen. Insofern seien auch Bund und Länder dringend aufgefordert, den kommunalen Finanzausgleich zu reformieren. Am Ende ergab sich bei Abstimmung bei 1 Enthaltung ein fast einmütiges Votum für eine im Vergleich auch zu anderen Gemeinden sehr maßvolle Erhöhung. Der Gemeinderat beugte sich dem Unabänderlichen und beschloss im Rahmen einer Änderungssatzung die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze um 30 % (auf 280 Grundsteuer A und 250 % Grundsteuer B) und bei der Gewerbesteuer um 20 % auf 320 %. Damit liegt Oftersheim unverändert weit unter dem Kreisdurchschnitt (Grundsteuer A/B = 294 %, Gewerbesteuer 331 % und bleibt eine Gemeinde mit den niedrigsten Hebesätzen.

 

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung; Globalberechnung

Hier ging es zunächst um die Festsetzung der Abwasserbeiträge für das Kanalnetz, die Hebewerke und die Kläranlage, sowie anschließend um die Festsetzung bzw. Erhöhung der Abwassergebühren. Die Abwasserbeitragssätze werden in aller Regel mittels einer sogenannten „Globalberechnung“ ermittelt und dies bedeutet, dass die Gesamtaufwendungen des Kanalnetzes, der Hebewerke, der Kläranlage in das Verhältnis zu den angeschlossenen bebauten Flächen gestellt werden. Dieser so ermittelte Wert bildet die sogenannte Beitragsobergrenze, die für Oftersheim zuletzt im Jahr 1993 berechnet wurde. Seither sind durch Baugebiete und Erneuerungsinvestitionen nicht unerhebliche Veränderungen am Kanalnetz eingetreten und machten eine Fortschreibung notwendig. Die neue Globalberechnung wurde im Sommer diesen Jahres von einem Fachunternehmen erstellt und im Verwaltungsausschuss vorberaten. Der Gemeinderat nahm nun von den Ergebnissen der aktualisierten Globalberechnung Kenntnis und beschloss einstimmig die Neufassung mit folgenden speziellen Festsetzungen:

- Der Abzug des Staatenentwässerungskostenanteils wird auf 20 % für die Kanäle und 5 % für die reinen Klärwerkskosten festgesetzt.

 

- Der Anteil für das öffentliche Interesse beim Abwasserkanal wird auf 10 % gemäß § 10 KAG festgelegt.

 

- Die errechnete Beitragsobergrenze wird auf das Mindestmaß von 5 % gemäß § 10 KAG gemindert.

 

- Die Beitragssätze für die öffentlichen Abwasserkanäle werden auf 4,14 €/qm und den mechanischen Teil des Klärwerks auf 0,79 €/qm festgesetzt.

Diese neuen Sätze werden natürlich keine unmittelbaren aktuellen Auswirkungen haben sondern nahezu ausschließlich bei neuen Baugebieten oder bei deutlichen Erweiterungen zum Tragen kommen.

 

Erhöhung der Abwassergebühren

Die derzeitige Abwassergebühr beträgt seit 01.01.2002 1,70 €/m3. Inzwischen zwingen erhebliche Kostensteigerungen zur Anpassung, denn gemäß gesetzlicher Pflichten sei eine kostendeckende Gebühr zu erheben die voraussichtlich mindestens 2,07 € betragen müsste. Der jetzige Gebührensatz bewirkt lediglich eine Kostendeckung von rund 82 %. Durch in der Vergangenheit praktizierte moderate Handhabung bei Erhöhungen konnten die Einwohner von der guten Finanzlage der Gemeinde direkt profitieren. Nun ist dies jedoch nicht mehr oder nur begrenzt möglich, so dass zumindest mittelfristig eine 100%ige-Kostendeckung angestrebt werden muss. Im Verwaltungsausschuss war nach kontroverser Diskussion Einvernehmen dahingehend erzielt worden, dass zunächst auf eine kostendeckende Gebühr (Erhöhung um 0,36 €/m3) verzichtet wird bei einer neuen Gebühr von 1,95 €/ m3 ab 01.01.2005. Der Gemeinderat nahm diese unausweichliche Kostensituation mit der Notwendigkeit der Gebührenanpassung natürlich in der Aussprache mit Unbehagen zur Kenntnis. Die Fraktions-/Parteiensprecher betonten in ihren Redebeiträgen die Kostendeckungspflicht und rückblickend auch die bisherige Subventionierung der Beiträge, die sich die Gemeinde künftig auch im Sinne von Gerechtigkeitsüberlegungen nicht mehr leisten könne. Den als maßvoll, vertretbar und zumutbar bezeichneten Gebührenanpassungen wurde letztlich einstimmig entsprochen mit dem Hinweis auch hier, dass Oftersheim auch nach der Erhöhung auf sehr niedrigem Niveau im Vergleich zu anderen Gemeinden bleibe.

 

Bebauungsplan zur Festsetzung von Mobilfunkstandortbereichen

Der Gemeinderat beschloss im Mai dieses Jahres die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Einschränkung von Mobilfunkstandortbereichen und war sich dabei der rechtlichen Unwägbarkeiten durchaus bewusst. Im darauffolgenden Beteiligungsverfahren sollten insbesondere die Träger öffentlicher Belage beteiligt werden, um die Erfolgsaussichten eines solchen Plans, mit dem sich die Gemeinde auf ziemliches Neuland begab, bei einer nicht ausgeschlossenen gerichtlichen Prüfung beurteilen zu können. Die nun dem Gemeinderat vorliegenden Stellungnahmen der Mobilfunkbetreiber und des Landratsamts ergaben nun nachdrücklich, dass ein derartiger Bebauungsplan eine unzulässige sogenannte „Negativplanung“ darstelle und somit ein rechtswidriger Zustand durch die unzulässige Zurückstellung eines vorliegenden Baugesuchs entstanden ist. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde hat nun die Gemeinde aufgefordert, das Einvernehmen im vorliegenden Einzelfall zu erteilen und im Falle der Verweigerung Ersatzvornahme angedroht. Daraufhin hat die Gemeinde Fristverlängerung bis zur jetzigen Sitzung beantragt, um die Möglichkeiten einer anderen alternativen Bebauungsplanlösung prüfen bzw. entsprechend beschließen zu können. Der Gemeinderat nahm mit deutlicher Unzufriedenheit aber mit realistischer Betrachtung die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis, möchte allerdings den bisher sehr mutigen Weg der kommunalen Einflussnahme auf Standorte bzw. Standortbereiche nicht verlassen sondern im Gegenteil jede Möglichkeit der Steuerung auch durch einen Bebauungsplan anderer Art zu nutzen. Es herrschte nach dem Austausch zum Teil auch unterschiedlicher Argumente und Betrachtungen letztlich Einvernehmen dahingehend, dass der Bebauungsplan so überarbeitet werden soll, dass den gegebenen Rechtsanforderungen genügend eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunkleistungen gewährleistet ist. Dazu müssen Flächen in einem Plan konkretisiert werden, die als Standorte gelten sollen. Als Standorte sollten gelten: gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen/Sportflächen sowie ausgewählte Flächen für Versorgungsanlagen. Mit dieser inhaltlich geänderten Ausführung des Bebauungsplans musste nun auch der Bebauungsplantitel eine Änderung erfahren, so dass nun im weiteren Verfahren von einem „Bebauungsplan zur Festsetzung von Mobilfunkstandortbereichen“ die Rede sein wird. Weiterer Beschlussbestandteil war die Verfügung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Festsetzungen des Bebauungsplans. Für den Fall, dass die Rechtsaufsichtsbehörde den vorliegenden Antrag gegen den Willen der Gemeinde genehmigen sollte, behält sich die Gemeinde außerdem vor, sich juristisch bzw. fachmännisch beraten zu lassen durch einen Fachanwalt, der mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen wäre. Dies ergäbe sich insofern zwingend, als man sich auf rechtlich sehr unsicherem Terrain bewegt und kaum auf Erfahrungen andernorts zurückgreifen kann.

 

Änderung der Öffnungszeiten und Eintrittspreise im bellamar

Die Gemeinde Oftersheim betreibt seit 1982 gemeinsam mit Schwetzingen den Bäderbetrieb „bellamar“ (Freibad und Hallenbad) und ist an den Bauunterhaltungs- und Erneuerungskosten mit einem Drittel beteiligt. Anlässlich der Freibadsanierung 1990/91 gab Oftersheim einen Pauschalinvestitionszuschuss auf freiwilliger Basis. Während sich das Defizit des Bäderbetriebs noch bis 2001 in angemessenem Rahmen hielt, ergaben sich ab 2002 deutliche Steigerungen auch beim Drittelanteil der Gemeinde Oftersheim: 2001 = 159.000 €, 2002 = 189.000 €, 2003 = 233.000 € und voraussichtlich 2004 und 2005 jeweils 337.000 €.

Begründet sind diese hohen Defizite nicht nur mit allgemeinen Preissteigerungen oder gar rückläufigen Besucherzahlen sondern in erster Linie durch zunehmende Erneuerungsinvestitionen nach mehr als 20 Jahren Betriebsdauer. Eine im Sommer diesen Jahres eingesetzte Kommission zur Ergebnisverbesserung beschäftigte sich vorrangig mit möglichen Ausgabereduzierungen (Energiecontracting, Einsparung bei Rasenbewässerung und Materialeinkauf etc.). Bei den Personalkosten war bereits nach erfolgten Einschränkungen der untere Rand erreicht, so dass lediglich noch Reduzierungen durch andere Öffnungszeiten denkbar waren. Vorschlag der Kommission diesbezüglich: Abschaffung der Frühbadezeiten im Freibad täglich und im „bellamar“ mittwochs bzw. generell Öffnung nur noch ab 10 Uhr. Eine Frühbadezeit sollte es lediglich am Samstag geben und ferner wurden Einschränkungen bei Saisonöffnungszeiten sowie die Schließung des Freibads bei extrem schlechter Witterung empfohlen. Bei den Eintrittspreisen ergaben sich mit Ausnahme der Saunatarife nur unwesentliche Veränderungsvorschläge. So sollen die Dreimonatstarife für Jugendliche ermäßigt und für Erwachsene erhöht werden von 50 auf 55 bzw. 70 auf 80 € und für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren soll 1 € beim Hallenbad und 0,50 € beim Freibad erhoben werden. Vorgeschlagene Erhöhung der Saunatarife zwischen 6 und 11 %. Aus all diesen Maßnahmen erhofft man sich eine Ergebnisverbesserung von rund 80.000 €.

Nach Einschätzung des Bürgermeisters, der der Kommission angehörte, seien kurzfristig weitere Verbesserungen nur durch generelle Eintrittspreiserhöhungen möglich, bei der sich allerdings wegen der Konkurrenzsituation zu Nachbarbädern Zurückhaltung empfiehlt. Mittelfristig seien aber durchaus noch Kostenreduzierungen ebenso denkbar wie Angebots- und Qualitätsverbesserungen, die allerdings Investitionen erfordern und einer sorgfältigen Planung und Kosten-Nutzen-Analyse bedürfen. Nach Auffassung des Bürgermeisters, der hier eine persönliche Meinung vertrat, müsse auch die Eintrittspreisstruktur mit zu vielen unterschiedlichen und für jede Nutzergruppe bedarfsgerechten Preisen überprüft und kostenorientiert vereinfacht werden. Die Grenze der Belastbarkeit des Steuerzahlers sei schlichtweg erreicht.

Der Gemeinderat nahm vom Bericht der Strukturkommission Kenntnis und beschäftigte sich dabei auch mit den in Schwetzingen bezüglich der Frühschwimmerproblematik aufgekommenen Protesten (Leserbriefen) aus dem betroffenen Benutzerkreis auch in Leserbriefen. Auf Grund sehr unterschiedlicher Ausgangszahlen bei den Besuchern hatten sich die Bürgermeister aktuell auf eine Kompromisslinie dahingehend verständigt, dass in Abänderung der Beschlussvorlage für die Freibadsaison 2005 die Frühöffnungszeiten vorerst beibehalten werden, um vor einer endgültigen Entscheidung eine genaue Zählung vornehmen zu können. Der Oftersheimer Gemeinderat folgte schließlich nach Erörterung einzelner Aspekte dem Schwetzinger Gremium und stimmte dem Maßnahmenpaket der Strukturkommission uneingeschränkt zu inklusive der vorläufigen Kompromisslösung für die Frühschwimmer.

 

Neue öffentlich-rechtliche „bellamar“-Vereinbarung mit der Stadt Schwetzingen

Die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1981 mit Nachtrag aus dem Jahr 1989 musste überarbeitet werden, um die Beteiligung der Gemeinde Oftersheim an den Erneuerungsmaßnahmen klarer zu regeln. Die Regelungen wurden neu formuliert unter Berücksichtigung bisheriger gängiger Praxis. Dabei seien, so der Bürgermeister in seiner Beurteilung, die Interessen der Gemeinde Oftersheim ausreichend gewahrt, insbesondere durch deutliche Klarstellungen bei den Investitionen. Dieser Einschätzung folgten die meisten Mitglieder des Gremiums, so dass bei 4 Gegenstimmen aus den Reihen der SPD ein ausreichender Mehrheitsbeschluss zustande kam. Gemeinderat Janfried Patzschke begründete das abweichende Votum von insgesamt 4 SPD-Räten ausführlich und bezog sich dabei insbesondere auf geänderte Geschäftsgrundlagen infolge unterschiedlicher Entwicklungen der Gemeindegrößen. Das Mittelzentrum Schwetzingen mit anderer Wirtschafts- und Ertragskraft müsse stärkere Verantwortung auch bei der Badfinanzierung übernehmen und somit sei zu plädieren für Verhandlungen über eine andere für Oftersheim günstigere Kostenbeteiligung. Grundsätzlich stehe man natürlich zum Hallenbad, bei allerdings anderer Lastenverteilung.

 

Nachdenklicher Sitzungsabschluss mit Dankbekundungen, Sitzungsstatistik und Wünschen zum Jahreswechsel

Traditionell ergriff Bürgermeisterstellvertreter Oskar Jahn stellvertretend für seine Kollegen im Gremium das Wort, um die Arbeit des Gemeinderats im zu Ende gehenden Jahr kurz zu bilanzieren und zu würdigen sowie Dank abzustatten auch an die Adresse der Verwaltung und des Bürgermeisters für wertvolle Arbeit. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher- und finanzieller Problemsituationen ergäbe sich auch die eine oder andere mitunter mahnende Fragestellung an sich selbst, die Mitglieder des Gremiums oder die Bürger. GR Jahn plädierte dafür, den als richtig erkannten Weg in schwieriger Zeit nicht ohne weiteres zu verlassen bzw. Populismus nicht freien Raum zu geben, der nur noch schneller und weiter von der Realität entferne und noch schwierigere Situationen bewirke. Dennoch sei es notwendig, von Zeit zu Zeit Wege und Ziele zu prüfen und den Notwendigkeiten anzupassen und dabei zu hohen Erwartungen zu widerstehen.

Bürgermeister Baust beendete den öffentlichen Sitzungsteil mit einer Sitzungsstatistik, die einen deutlichen Trend zu einem umfangreicher werdenden Arbeitsprogramm des Gemeinderats erkennen ließ. Es folgte ein kleiner thematischer Überblick über das zurückliegende Jahr, der Dank an die bisherigen und neuen Gemeinderäte für ihr Engagement und die gute und fruchtbare Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde. Sein besonderer Dank galt den Beamten des Polizeipostens Oftersheim, die am Sitzungstag letztmals vor Ort ihren Dienst verrichteten und von nun an im Polizeirevier Schwetzingen eingegliedert sind. Auch den Polizeibeamten dankte er für die hervorragende Arbeit der zum Wohle der Gemeinde und bedauerte es, dass der Polizeiposten trotz aller Proteste und Initiativen nicht zu halten war. Schließlich galten alle guten Wünsche den Sitzungsteilnehmern und Besuchern für ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2005.