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Diese Mitteilung ist bereits älter als ein Jahr und daher möglicherweise nicht mehr gültig.
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Unbeleuchtete Fahrräder (7.10.04)
Rubrik: | Der Polizeiposten Oftersheim informiert: |
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Fahrradbeleuchtung
Unbeleuchtete Fahrräder - Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer
Fahrräder unterliegen bezüglich der Beleuchtung genauso der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie Kraftfahrzeuge. Trotzdem wird immer wieder festgestellt, daß gerade jugendliche Radfahrer es nicht so genau nehmen und trotz vorhandener Beleuchtungseinrichtung, diese nicht benutzen. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß ein Verwarnungsgeld von 10,00 EUR vor. Der Appell richtet sich auch an die Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Es dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, daß sich Eltern regelmäßig um den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder kümmern. Dazu gehört auch unbedingt eine Funktionskontrolle der Beleuchtung. Gerade der Schulweg, sollte ein sicherer Weg sein und dazu gehört, daß die Schüler erkennbar sind.Mindestbeleuchtungsvorschriften für Fahrräder:
- Scheinwerfer vorne (weiß)
- Rückstrahler vorne (weiß), evtl. in Scheinwerfer integriert
- Schlußleuchte (rot)
- Rückstrahler hinten (rot), evtl. in Schlussleuchte integriert
- Pedalrückstrahler (gelb)
- 2 Speichenrückstrahler je Rad (gelb), 180 Grad versetzt