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Unbeleuchtete Fahrräder (7.10.04)

Rubrik:

Der Polizeiposten Oftersheim informiert:

Herausgeber:

Polizeiposten Oftersheim

Fahrradbeleuchtung

Fahrradbeleuchtung

Unbeleuchtete Fahrräder - Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer
Fahrräder unterliegen bezüglich der Beleuchtung genauso der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie Kraftfahrzeuge. Trotzdem wird immer wieder festgestellt, daß gerade jugendliche Radfahrer es nicht so genau nehmen und trotz vorhandener Beleuchtungseinrichtung, diese nicht benutzen. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß ein Verwarnungsgeld von 10,00 EUR vor. Der Appell richtet sich auch an die Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Es dürfte eine Selbstverständlichkeit sein, daß sich Eltern regelmäßig um den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder kümmern. Dazu gehört auch unbedingt eine Funktionskontrolle der Beleuchtung. Gerade der Schulweg, sollte ein sicherer Weg sein und dazu gehört, daß die Schüler erkennbar sind.
Mindestbeleuchtungsvorschriften für Fahrräder:
  • Scheinwerfer vorne (weiß)
  • Rückstrahler vorne (weiß), evtl. in Scheinwerfer integriert
  • Schlußleuchte (rot)
  • Rückstrahler hinten (rot), evtl. in Schlussleuchte integriert
  • Pedalrückstrahler (gelb)
  • 2 Speichenrückstrahler je Rad (gelb), 180 Grad versetzt
Diese Vorschriften gelten für alle Fahrräder, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – egal welcher Bauart! Durch Beamte des Polizeipostens Oftersheim werden in den kommenden Wochen verstärkte Kontrollen durchgeführt. Wir wollen, dass Sie Sicher leben! Ihr Polizeiposten Oftersheim (Tel. 5 45 27)

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